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ABRECHNUNG

Steuerbonus bei Modernisierungen

Das dürfte Endkunden interessieren: Sei es die Reparatur, die Wartung oder der Austausch von Heizungsanlagen, Gas- und Wasserinstallationen, die Modernisierung des Badezimmers oder Klempnerarbeiten an Dach und Fassade – Handwerkerleistungen können mit bis zu 1200 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist:

  • dass die handwerklichen Tätigkeiten in oder an einem bestehenden Gebäude erbracht wurden (Neubaumaßnahmen werden nicht begünstigt)
  • die Dienstleistung im Haushalt des Auftraggebers erfolgt (unabhängig, ob als Mieter oder Eigentümer).

Ausführliche Infos dazu unter www.zvshk.de (als Suchwort den Quicklink QL00116398 eingeben).