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TRINKWASSERINSTALLATION

Anforderungen an Werkstoffe

Zwingend gilt seit dem 10. April 2017 die UBA-Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Damit ist auch die bis dahin geltende zweijährige Übergangsfrist beendet. Mit der Konsequenz, dass in der Trinkwasserinstallation keine Produkte mehr verwendet werden dürfen, bei denen Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser kommen, die nicht in der Liste des Umweltbundesamtes enthalten sind.

Längst hat der ZVSHK Herstellern die Möglichkeit gegeben, die SHK-Mitgliedsbetriebe über eine Informationsplattform zu informieren, ob die trinkwasserhygienische Verwendbarkeit ihrer Produkte gegeben ist (www.zvshk.de/herstellererklaerungen). Da zumeist nicht das gesamte Produktsortiment der Hersteller für den Einsatz in Kontakt mit Trinkwasser bestimmt ist, muss der Fachunternehmer durch die Internetliste im Einzelfall prüfen, ob das ausgewählte Produkt tatsächlich von der Herstellererklärung erfasst ist.

Wichtig: Die Liste ist nicht vollständig, denn nicht alle angeschriebenen Hersteller haben auf die Anfrage des ZVSHK reagiert. Auch gibt es Hersteller, die keine Freigabe zur Veröffentlichung erteilt haben. Selbstverständlich sind jedoch auch viele nicht aufgeführte Produkte trinkwasserhygienisch unbedenklich. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich dies bestätigen lassen – soweit die Produkte nicht bereits vom Hersteller entsprechend gekennzeichnet sind. Dazu gibt es auf der Webseite für Innungsbetriebe ein Musterschreiben, das sich herunterladen und individuell gestalten lässt.