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Gewährleistung

Was gilt: Kauf- oder Herstelldatum?

Wie lange greift die Gewährleistung? Diese Frage beschäftigt unsere Leser. Im vorliegenden Fall geht es um eine Grundfos-Pumpe, für die der Hersteller die Gewährleistung für den Zeitraum von 5¼ Jahren angibt. Die gilt allerdings nicht ab Kaufdatum beim Großhandel, sondern ab der Herstellung, wie unser Leser erfahren durfte. Er findet, das ist einen Hinweis an die Branche wert. Außerdem haben wir bei Grundfos eine Stellungnahme zur Situation eingeholt. Über Ihre Meinung zum Thema, liebe SBZ-Leser, freuen wir uns ebenso. Kommentare einfach per Mail an leserforum@sbz-online.de senden.

Sehr geehrter Herr Jäger, ich als Handwerker denke, das sollten mehr Kollegen wissen: Ich hatte vor fünf Jahren bei einem Kunden eine neue Grundfos Alpha 2 Pumpe eingebaut. Diese Pumpe zeigte nach dieser Betriebszeit einen Fehler-Code an. Der besagte, dass die Pumpe defekt sei. Daraufhin haben wir die Pumpe beim Hersteller eingeschickt, da es ja eine Gewährleistung für den Zeitraum 5¼ Jahre gibt. Daraufhin bekamen wir von Grundfos eine Nachricht, dass sie die Gewährleistung ablehnen, da die Pumpe schon älter ist.

Nach intensiver Recherche haben wir herausgefunden, dass Grundfos ein Herstelldatum auf dem Karton hat und ab diesem Datum schon die Gewährleistung läuft. Das bedeutet, bis ich die Pumpe vom Großhandel bekomme und sie eingebaut habe, ist meist schon fast ein halbes Jahr vergangen. Somit fehlt das halbe Jahr bei der Gewährleistung.

Michael König

89428 Syrgenstein

Das besagt die Stellungnahme von Grundfos:

Grundsätzlich ist eine der Leistungen der Handwerkermarke – der sich Grundfos mit den elektronisch geregelten Nassläufer-Heizungsumwälzpumpen angeschlossen hat – eine erweiterte Gewährleistung von fünf Jahren. Natürlich gibt auch Grundfos dieses Versprechen, mehr noch: Grundfos gibt drei Monate mehr. Die erweiterte Gewährleistung im Rahmen der Handwerkermarke bedeutet bei Grundfos also 5¼ Jahre und ist so auch in der Leistungsbeschreibung dargestellt.

Dieser Zusatz beruht darauf, dass Grundfos Nassläufer-Heizungspumpen ab Werk nicht mit einer individuellen Produktnummer, aber mit einem Code für die Produktionswoche versehen werden. Es ist einer Pumpe im Betrieb nach einigen Jahren nicht mehr anzusehen, wann sie tatsächlich gekauft wurde und insbesondere wann und wo sie dann später eingebaut wurde. Anhand des Produktionscodes ist aber die Herstellungswoche jederzeit nachvollziehbar.

Da in den allermeisten Fällen die typischen Grundfos Heizungspumpen nur sehr kurze Zeit beim Handel am Lager liegen, wird dabei nur in sehr seltenen Fällen der Zeitraum von 3 Monaten überschritten. Aus dieser Situation heraus wurde das Procedere mit 5¼ Jahren für die erweiterte Gewährleistung festgelegt, mit dem ZVSHK abgestimmt und seit dem Beitritt von Grundfos zur Handwerkermarke in der Form angewandt.

Dirk Schmitz

Leiter Kommunikation & PR

Grundfos GmbH in Erkrath

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