Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Staubwedel schwingen reicht nicht

Prinzipiell ist ja alles geregelt – in der VDI 6022. Sie hat das ausschließliche Ziel, eine gesamtheitliche Hygienebewertung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT) in ihren Einbau- und Betriebssituationen zu ermöglichen. Das Problem ist nur die Vielfalt in der Branche mit offensichtlich völlig unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen hinsichtlich der Produkte und der Notwendigkeit von Hygieneprüfungen, Wartungen und Inspektionen. Dabei ist die Gefahrenlage relativ klar und gastiert im Störfall insbesondere in den Boulevardmedien schnell und ausführlich. Das Stichwort dazu heißt: Legionellen. Dass Legionellen prinzipiell jedoch ausschließlich in RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung auftreten können, ist nicht allgemein bekannt. Wir wollen deswegen nachfolgend Klarheit und Antworten auf wesentliche Fragen bieten.

In welchen Bereichen gelten die Vorgaben der VDI 6022?

Die VDI 6022 gilt für alle Räume, in denen sich Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten. Gleichfalls gilt sie für alle RLT-Anlagen und Komponenten – sowohl zentral als auch dezentral – soweit sie die Zuluftqualität beeinflussen.

Für Bestandsanlagen gibt es einen Bestandsschutz. Als kurzfristige Ersatzmaßnahmen sind hier häufigere Hygienekontrollen durchzuführen und einfache Sanierungsmaßnahmen umgehend einzuleiten.

Die VDI 6022 macht sowohl für RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung als auch zu dezentralen Klimageräten mit Sekundärluftbetrieb klare Vorgaben hinsichtlich Wartung und Hygiene. Sie spezifiziert dabei den Umfang der notwendigen Arbeiten zur Wartung und Inspektion von Anlagen und Geräten mit und ohne Luftbefeuchtung. Für die qualifizierte Durchführung dieser Arbeiten sind je nach Aufgabenbereich unterschiedliche Schulungen zu absolvieren.

Mit welchen Qualifikationen darf man die Aufgaben durchführen?

Um Wartungs- und Hygieneaufgaben an RLT-Anlagen gemäß den Bestimmungen der VDI 6022 auszuführen, sind in jedem Fall entsprechende Schulungen und Qualifikationen erforderlich. Vermittelt werden je nach Schulungskategorie in unterschiedlicher Intensität unter anderem:

  • Relevante hygienische Grundlagen im Zusammenhang mit der Bedeutung und Notwendigkeit der Hygiene beim Betrieb von lüftungstechnischen Anlagen
  • Hygieneanforderungen
  • mikrobiologische und chemische Kausalitäten
  • typische Erkrankungen und Befindlichkeitsstörungen
  • Leistungsbeeinträchtigungen in Verbindung mit gebäude- und anlagenbezogenen Ursachen von Erkrankungen in Innenräumen
  • Aufbau und die Funktion von RLT-Anlagen.

Die Qualifizierung ist in mehrere Kategorien eingeteilt:

  • Die Qualifizierungskategorie C richtet sich in erster Linie an Inhaber und Betreiber von RLT-Kleinanlagen, wie zum Beispiel einer Wohnungslüftung. Hierbei handelt es sich um die Unterweisung des Betreibers.
  • Um an einer Qualifizierung der Kategorie B teilzunehmen, ist mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung als Geselle oder Facharbeiter der Lüftungs- und Anlagentechnik oder eine mehrjährige Erfahrung in der Wartung von RLT-Anlagen erforderlich. Der Zeitumfang für diese Schulung beträgt einen Tag.
  • Noch höhere Anforderungen gelten bei einer Schulung nach Kategorie A, die in der Regel zwei Tage dauert. Dafür ist ein Abschluss als Meister oder Techniker in der Fachrichtung TGA, Versorgungstechnik oder gleichwertig mit mehrjähriger Berufserfahrung an RLT-Anlagen notwendig.
  • Die höchste Qualifikationsstufe ist die Fortbildung zum VDI-geprüften Fachingenieur RLQ. Diese setzt eine Ingenieurausbildung in der Fachrichtung TGA, Versorgungstechnik oder einer gleichwertigen Studienrichtung sowie eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung mit RLT-Anlagen voraus. Sie baut zudem auf der erfolgreich bestandenen Prüfung der Kategorie A nach VDI 6022 auf.

Insgesamt wird deutlich, dass es konkrete Zulassungsvoraussetzungen gibt, die eine Qualifizierung nach VDI 6022 auf einen entsprechenden Personenkreis einschränken. Das bedeutet aber auch: Derartig ausgebildeten Fachkräften eröffnet sich hier ein Geschäftsfeld mit stark wachsender Bedeutung und mit interessanten Perspektiven.

„Wir unterstützen hier unsere Fachpartner und bieten zudem gemeinsam mit dem Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Schulungen zur Erlangung der Qualifikation nach VDI 6022, Kategorie A und B an. Dieses Angebot wird immer sehr gut angenommen“, sagt dazu Dror Peled, General Manager Marketing bei Mitsubishi Electric, Living Environment Systems.

Was ist eine Erstinspektion und wann wird sie durchgeführt?

Bei der Erstinspektion einer RLT-Anlage wird deren ordnungsgemäßer Hygiene-Zustand überprüft. Sie kann die hygienegerechte Planung und Ausführung einer RLT-Anlage nicht ersetzen, sondern nur Fehler in der Planung, Ausführung oder Konstruktion aufdecken und die Grundlage für ihre Beseitigung bilden.

Durchzuführen ist die Erstinspektion:

  • an neu errichteten RLT-Anlagen nach ihrer Fertigstellung, aber noch vor der ersten Nutzung
  • nach wesentlichen Änderungen an der RLT-Anlage
  • an Bestandsanlagen, an denen bislang noch keine Erstinspektion durchgeführt wurde.
  • Empfohlen ist eine Erstinspektion auch bei einem Betreiberwechsel zu Beginn der Betreibertätigkeit.

Durchzuführen ist die Erstinspektion von Fachpersonal, das gemäß VDI 6022 Kategorie A geprüft wurde. Empfohlen wird, eine Hygiene-Fachkraft hinzuzuziehen. Dafür ist etwa der VDI-geprüfte Fachingenieur RLQ nach VDI 6022 qualifiziert.

Wichtig zu wissen: Nach VDI 6022 ist die Hygiene-Erstinspektion als gesonderte Leistungsposition zu vergeben. Von der Erstinspektion unterscheiden sich die regelmäßigen Wiederholungs-Hygieneinspektionen.

Wie läuft eine Erstinspektion ab und was wird dabei geleistet?

Die Voraussetzungen für eine Erstinspektion sind eine vollständig installierte und betriebsbereite RLT-Anlage. Es müssen das Anlagen- oder Strangschema, eine detaillierte Komponentenbeschreibung und die entsprechenden Planungsunterlagen vorhanden sein. In der VDI 6022 Blatt 1 ist in Form einer Checkliste genau aufgeführt, welche Prüfungen vorzunehmen sind. Diese sehr umfassende Ausführung ist an die reale Umgebungssituation der Anlage und die vorhandenen Komponenten anzupassen.

Generell wird bei der Erstinspektion geprüft, ob die hygienischen Anforderungen in puncto Planung, Konstruktion, Fertigung, Ausführung und Montage eingehalten worden sind. In jedem Fall ist nach Abschluss eine Dokumentation des Hygienezustandes der inspizierten RLT-Anlage sowie eine schriftliche Mitteilung des Inspektionsergebnisses einschließlich einer Auflistung von Empfehlungen für notwendige Maßnahmen zu erstellen und an den Betreiber zu übergeben.

Bieten VRF-Anlagen mögliche Angriffsflächen bei der Hygiene?

RLT-Anlagen im Sekundärluftbetrieb ohne Luftbefeuchtung – so sieht der Arbeitsalltag von mehr als 95 Prozent aller VRF- und Kleinklimaanlagen aus. Wichtig zu wissen ist, dass gerade die oft im Brennpunkt stehenden Legionellen in diesen Anlagen quasi nicht vorkommen können. Weil das Kondensat – anders als jedes Frischwasser – von Natur aus keine Legionellen enthält, ist die Gefahr, dass sie sich in einer derartigen Anlage bilden können, nahezu ausgeschlossen.

Lediglich äußerst unwahrscheinliche Konstellationen, wie beispielsweise der Luftansaug der RLT-Anlage in der Nähe eines kontaminierten Kühlturms könnte im Frischluftbetrieb zum Fremdeintrag von Legionellen führen.

Wichtiger sind dagegen Elemente wie zum Beispiel der Ablauf der Kondensatwanne. Ist dieser verstopft, kann dies nicht nur dazu führen, dass Kondensat an unvorhergesehenen Stellen austritt. Es besteht darüber hinaus die Gefahr, dass sich ein Biofilm bildet, in dem sich auf Dauer Schimmelpilze vermehren können.

Auch bei VRF-Systemen gilt der klare Grundsatz, dass die Raumluft durch die Anlagentechnik selbst in keiner Weise verschlechtert werden darf. Die Verteilung von Staubpartikeln durch einen lange nicht gewarteten, verdreckten Filter zählt beispielsweise zu diesen Kriterien. Deswegen müssen auch VRF-Anlagen nach VDI 6022 alle drei Jahre einer Hygieneinspektion unterzogen werden.

Wer kann die Erstinspektion beauftragen?

Generell obliegt die Beauftragung einer Hygiene-Erstinspektion dem Betreiber der RLT-Anlage. Denn dieser trägt die Verantwortung und zwar auch dann, falls er Dienstleister für die Planung, Installation oder Wartung einsetzt. Diese Dienstleister haben im Zweifelsfall jedoch als Fachkundige eine Sorgfaltspflicht und müssen den Betreiber nachdrücklich auf seine Verpflichtungen hinzuweisen. Zwingen können sie den Betreiber zu einer Erstinspektion jedoch nicht. Im Streit- oder Schadensfall muss jedoch der hygienische Zustand der RLT-Anlage nachgewiesen werden, beispielsweise zum Zeitpunkt des Betreiberwechsels.

Worin unterscheiden sich Kontrolle und Inspektion?

Ziel von Hygienekontrollen ist es, durch häufige Sichtprüfungen oder stichpunktartige mikrobiologische Kontrollen Hygienemängel an RLT-Anlagen frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die VDI 6022 gibt hier ähnlich wie bei Inspektionen für Autos in einer Checkliste in unterschiedlichen Zeitabständen je nach Komponente besondere Empfehlungen für Kontrollen an den Geräten. Die Tätigkeiten von Hygienekontrollen sind:

  • Sichtprüfung
  • Orientierende mikrobiologische Prüfung
  • Dokumentation.

Bei Gebäuden, in denen mehr als 20 gleichartig aufgebaute und betriebene dezentrale Geräte beziehungsweise Endgeräte installiert sind – wie in Hotels, Bürogebäuden oder Ladenzeilen – sind die Hygienekontrollen anhand einer repräsentativen, stichpunktartigen Auswahl durchzuführen. Ergibt sich dabei an mehr als einem Gerät ein kritischer Befund, sind alle Geräte gründlich zu reinigen. Hygienekontrollen können durch jede Fachkraft vorgenommen werden.

Im Unterschied dazu dürfen Erst- und Wiederholungsinspektionen zur Hygiene nur durch Fachpersonal durchgeführt werden, das nach VDI 6022 Blatt 4 Kategorie A qualifiziert ist. Grundsätzlich gilt hier ebenfalls die 20-Geräte-Regel. Die Tätigkeiten hierbei sind:

  • Erweiterte Sichtprüfung
  • Mikrobiologische Untersuchung
  • Dokumentation.

Bei der Anwendung von RLT-Anlagen in einigen Branchen gelten Sonderbedingungen: In der Tabakindustrie zum Beispiel aufgrund der benötigten hohen relativen Luftfeuchte in den Räumen.

Hygieneinspektionen werden wann durchgeführt?

Dies richtet sich nach den Komponenten und den Aufgabenstellungen der RLT-Anlage. Am häufigsten – alle zwei Jahre – müssen RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung geprüft werden. Alle drei Jahre müssen auch Klimageräte ohne Luftbefeuchtung unter anderem mikrobiologisch durch die Entnahme von Kontaktkulturproben an relevanten Stellen begutachtet werden.

Ein Sonderfall entsteht immer dann, wenn eigentlich für den Sekundärluftbetrieb vorgesehene Klimageräte an die Außenluftversorgung über ein Zentrallüftungsgerät angeschlossen werden. In diesem Fall gelten auch für die Klimageräte die Vorgaben der VDI 6022 für RLT-Anlagen mit Frischluftzufuhr.

Wie tragen Handwerker und Planer zum Hygieneschutz bei?

Die besten Voraussetzungen für eine dauerhafte Hygiene beginnen bereits mit der Planung einer RLT-Anlage. Hier geht es vor allen Dingen darum, entsprechende Revisionsöffnungen vorzusehen, durch die später die Anlage gewartet werden kann. Grundsätzlich gilt: Je unzugänglicher und schwieriger es ist, Bestandteile der RLT-Anlage zu erreichen, umso weniger werden diese nach den gängigen Empfehlungen hygienisch instandgehalten.

Werden Geräte eingebaut, die von den großen Herstellern am Markt stammen, kann davon ausgegangen werden, dass hier bereits in der Verwendung der Materialien und dem eigentlichen Produktionsprozess alle Grundlagen für eine sachgemäße Hygiene geschaffen worden sind. Zum einen sind die Produkte unter entsprechenden hygienischen Bedingungen hergestellt worden. Zum anderen werden die Geräte für die Lagerung und den Transport beispielsweise so verpackt, dass ein Eindringen von Fremdpartikeln minimiert werden kann.

Wichtig ist es, dass diese Verpackung nach der Anlieferung auf der Baustelle bis zur eigentlichen Installation erhalten bleibt, damit kein Schmutz in die Anlagenteile eindringen kann. Vor dem Einbau ist die Sauberkeit der Komponenten zu prüfen und ggf. eine gründliche Reinigung oder Desinfektion vorzunehmen.

Bei Montageunterbrechungen sind die offenen Komponenten gegen das Eindringen von Baustellenstaub oder Feuchtigkeit zu schützen. Die Mindestanforderung an RLT-Anlagen ist, dass die Luftqualität durch sie in keinem Bereich verschlechtert wird. Sobald die luftführenden Flächen jedoch etwa mikrobielle Belastungen aufweisen, wird die Raumluft negativ beeinflusst.

Um dauerhaft die Hygiene an RLT-Anlagen zu gewährleisten, sollten sowohl die Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 als auch die kontinuierlichen Wartungen gemäß VDMA 24186 separat ausgeschrieben werden. Hier trifft den Fachplaner die Sorgfaltspflicht, darauf hinzuweisen.

Sicheren Schutz verlässlich gewährleisten

Jede RLT-Anlage hat direkt oder indirekt mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden von Menschen zu tun. Das hängt in erster Linie mit der Verteilung konditionierter Luft zusammen, die in die Räume getragen wird. Die VDI 6022 bietet deshalb ein breites Regelwerk an, um hier jederzeit eine sichere Hygiene gewährleisten zu können. Voraussetzung für jede Wartung an RLT-Anlagen sind entsprechende Hygieneschulungen nach VDI 6022.