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Schmal durch die Decke

Bei einem Brand nutzen Feuer, Rauch und Hitze Schwachstellen im Gebäude gnadenlos aus. Sind Decke oder Wand als Brandabschnitt definiert, dürfen beispielsweise weder Schacht noch Durchdringungen von Leitungen zu einem benachbarten Brandabschnitt dazu führen, dass es im Ernstfall an dieser Stelle zu einem frühzeitigen Durchlass von Feuer, Rauch und Hitze kommt. Deshalb machen das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) sowie die Musterleitungs-Anlagenrichtlinie (MLAR) zahlreiche Vorgaben, um dieses Risiko zu minimieren. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass die Mindestabstände zwischen Kabel- und Rohrabschottungen und anderen Öffnungen und Einbauten (beispielsweise einem Lüftungskanal, aber auch einer Türöffnung) nicht beliebig sind.

Das DIBt hält bestimmte Mindestabstände für geboten, denn brandschutztechnische Versuche haben gezeigt, dass bei einer Unterschreitung dieser Abstände eine erhebliche Verminderung der angegebenen Feuerwiderstandsklassen entstehen kann. Eine Feuerwiderstandsklasse R90 beispielsweise, die für ein mängelfreies Werk bauordnungsrechtlich gefordert wird, könnte sich dann schnell als trügerische Fehleinschätzung erweisen und weit vor der definierten Zeit zum Überträger von Rauch und Feuer – und damit zur Todesfalle werden.

Deshalb gelten seit 2013 neue, im Vergleich zur Baurealität recht üppig bemessene allgemeine Abstandsregelungen für Kabel- und Rohrabschottungen, wobei diese Abschottungen als Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) benötigen, um beim baulichen Brandschutz auf die sichere Seite zu kommen. Bei den Mindestabständen gilt laut einer DIBt-Mitteilung folgender Standard:

„Der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten muss mindestens 20 cm betragen. Abweichend davon darf der Abstand bis auf 10 cm reduziert werden, sofern die zu verschließende Bauteilöffnung sowie die benachbarten Öffnungen oder Einbauten nicht größer als 20 × 20 cm sind. Der Abstand zwischen Bauteilöffnungen für Kabel- oder Rohrabschottungen gleicher oder unterschiedlicher Bauart darf ebenfalls bis auf 10 cm reduziert werden, sofern diese Öffnungen jeweils nicht größer als 40 × 40 cm sind.“

Mindestabstand bestmöglich nutzen

Nicht im Ein- oder Zweifamilienhaus, jedoch ab Gebäudeklasse 3 (nach Musterbauordnung bzw. Landesbauordnung) sind im Bereich der Medienleitungen Anforderungen zu beachten. Die Vorgaben beziehen sich auf Durchführungen von Leitungsanlagen und Installationsschächten durch feuerwiderstandsfähige Bauteile in Keller- und Obergeschossen. Besonders im mehrgeschossigen Wohnungsbau, in Hotels, Seniorenresidenzen oder ähnlichen Bauvorhaben, in denen die nutzbare Wohnfläche im Vordergrund steht, würde ein Installationsschacht erhebliche und damit unerwünschte Abmessungen erreichen, wenn man solche Standard-Mindestabstände tatsächlich in die Tat umsetzen würde. Welche Alternative gibt es stattdessen?

Hersteller von Bauprodukten lassen verschiedene Systeme zueinander prüfen und weisen dadurch nach, dass die Standard-Mindestabstände bei den zueinander geprüften Systemen für eine sichere Abschottung nicht notwendig sind. Durch solche Prüfungen stellen die Hersteller sicher, dass die jeweiligen Abschottungen aneinandergrenzen dürfen und die Ersteller der Abschottungen somit keinen Zwängen bei der Positionierung unterliegen.

Eine früher allgemein anerkannte Regel der Technik gilt allerdings inzwischen nicht mehr: Hatten Hersteller jeweils auf Null-Abstand geprüfte Systeme, dann konnte man diese Systeme beliebig miteinander auf Null-Abstand kombinieren. Dem hat das DIBt einen Riegel vorgeschoben: Wollen Planer und Installateur heute zwei verschiedene Hersteller-Systeme mit Null-Abstand positionieren, dann muss explizit durch eine Brandprüfung nachgewiesen sein, dass dies zulässig ist. Die entsprechende Dokumentation muss mindestens in einem der Verwendbarkeitsnachweise bzw. Anwendbarkeitsnachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung abZ oder allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis abP) wiedergegeben sein.

Welche Abstandsregelungen gemäß MLAR sowie DIBt im Einzelnen gelten, ist nicht mit wenigen Worten erklärt. Geberit hat dazu das Wichtigste in dem Flyer „Brandschutz – Neue Abstandsregelungen“ zusammengefasst und als Download auf www.geberit.de bereitgestellt.

Dokumentation auf einfache Art

Für Planer und Installateur ergibt sich durch die aktuellen Regelungen ein erhöhter Aufwand. In Bezug auf den Brandschutz müssen sie alle Systeme, die sie raumsparend installieren wollen, zunächst überprüfen. Erst wenn durch vorhandene Anwendbarkeitsnachweise (abZ / abP) deutlich wird, dass sich entsprechende Vorteile (beispielsweise Null-Abstände) nutzen lassen, können sie im Schacht oder in der Abschottung platziert werden.

Diese Aufgabe wird deutlich vereinfacht, wenn dieser Nachweis bereits von Herstellerseite aus vorbereitet ist. Bleibt man möglichst innerhalb eines Herstellersystems, können sich in etlichen Fällen Null-Abstände ergeben, was die Breite eines Schachts bzw. einer Wand- oder Deckendurchführung minimiert.

Die Lösung für Planer und Installateur

Ein praktikables Beispiel liefert das System Geberit Quattro, das durch die Vielfalt der Anwendungsmöglichkeiten eine Sonderstellung im Markt hat. Denn hier ist die Wirkung des Brandschutzes in horizontaler Ausbreitung durch Brandprüfungen für die komplette Bauaufgabe nachgewiesen. Der Vorteil für Sanitärprofis: Bei der Verwendung von Geberit-Rohrleitungssystemen inklusive klassifizierten Rohrabschottungen nach Geberit-abP/abZ für Trinkwasser, Abwasser, Heizung und der Geberit-Vorwandsysteme GIS oder Duofix Systemwand wird der Brandschutz F30 und F90 bei fachgerechter Installation gleich mit erfüllt.

Da es sich bei solchen Ausführungen um raumabschließende innere Trennwände handelt, muss zusätzlich eine Mineralwollausstopfung eingebracht werden, die einen Schmelzpunkt  1000 °C aufweist. Bei gegenüberliegenden Sanitärausstattungsgegenständen (beispielsweise Unterputz-WC-Elemente) muss neben der Ausstopfung mit Mineralwolle lediglich noch ein Geberit-Paneel dazwischen gestellt werden. Die Quattro-Trennwände eignen sich besonders für Beherbergungsstätten (Hotels, Wohnheime etc.) und andere Bauvorhaben, wo beidseitig belegte Installationstrennwände die wesentlich bessere Ausführungsvariante darstellen als herkömmliche massive Trennwände samt Vorwand auf jeder Seite. Neben der Platz- und Materialeinsparung ergeben sich weitere Vorteile:

  • jeweils nur ein Anwendbarkeitsnachweis pro Bauart, der die komplette Bauaufgabe abdeckt
  • Planungsvereinfachung durch einfache übersichtliche Ausschreibung nach DIN 18 381 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, September 2012
  • Bauzeitersparnis durch Systemtechnik und verkürzte Montagezeiten
  • Planungs- und Ausführungsflexibilität
  • Kalkulationssicherheit durch Kostentransparenz
  • geringer Koordinations- und Bauleitungsaufwand durch Gewerkereduzierung
  • Gewährleistungssicherheit durch Einhaltung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen in nur einem Gewerk (Installateur)
  • Raumgewinn durch platzsparende Installation (0-Abstände) und geringe Wanddicken
  • Kostenersparnis durch Systemabschottungsprinzip
  • keine speziellen Brandschutzpaneele notwendig
  • Reduzierung des administrativen Aufwands, da nur ein Anwendbarkeitsnachweis und ein Übereinstimmungsnachweis für die komplette Bauaufgabe notwendig sind.

Von Herstellerseite wurden dazu umfangreiche Brandprüfungen durchgeführt, wobei das Thema Null-Abstand nur ein Vorteil von vielen ist.

Günstige Ein-Gewerk-Lösung

Das System Geberit Quattro verfolgt einen gesamtheitlichen Ansatz. Das zeigt sich beispielsweise in der kostengünstigen Kalkulation, die der Planer und Installateur vorteilhaft in sein Angebot für die Ein-Gewerk-Lösung einarbeiten kann. Und erfolgt die Installation nach den Montagehinweisen für das System Quattro, sind auch die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen gleich mit erfüllt.

Sanitärfachleute bekommen wichtige Hintergrundinfos durch die Broschüre „Brand- und Schallschutz“. Auf über 200 Seiten hat Geberit für Installateure und Planer Wissenswertes zusammengetragen und unter www.geberit.de zum Download bereitgestellt.

Info

Auf den Punkt gebracht

Durch die DIBt-Abstandsregeln ist bei der Kombination von unterschiedlichen Abschottungs-Systemen ein erhöhter Aufwand für die Planung und den Übereinstimmungsnachweis erforderlich. Sind die verwendeten Abschottungen nicht zueinander geprüft, wird zudem mehr Platz für die gesammelte Durchdringung der Medienversorgung durch Brandabschnitte benötigt.

Vorteile bieten hier Lösungen, für die der Hersteller verschiedene Systeme zueinander geprüft und nachgewiesen hat, dass die Abschottungen mit geringeren Abständen oder Null-Abstand zueinander angeordnet werden dürfen. Zudem gibt es Installationssysteme, bei denen der Brand- und Schallschutz für die Gesamt-Lösung geprüft und nachgewiesen ist und somit nur ein Anwendbarkeitsnachweis erforderlich ist.

Autor

Mario Eschrich ist Produktmanager Sanitärsysteme bei Geberit in 88630 PfullendorfTelefon (0 75 52) 9 34 01www.geberit.de