Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Risiken und Schutzmaßnahmen

Hygiene in der Klimatechnik

Alle Fachhandwerksunternehmen, Klima- und Kälteanlagenbauer sowie Fachplaner haben in ihrem täglichen Umgang mit Klimaanlagen mit der Gesundheit von Menschen zu tun. Kaum einem Mitglied dieser Berufsgruppen ist das jedoch in dieser Form bewusst.

Zwar bewegen sich viele Risiken in der Regel in RLT-Anlagen mit Außenluftanteilen und insbesondere solchen mit Luftbefeuchtung, doch die VDI 6022 macht auch für dezentrale Geräte mit Sekundärluftbetrieb klare Vorgaben hinsichtlich Wartung und Hygiene. Und das aus gutem Grund, wie Sandra Horn vom Hygiene-Institut des Ruhrgebiets in Gelsenkirchen zu berichten weiß: „Bei Untersuchungsserien an RLT-Geräten haben Kontaktkultur- und Abstrichproben aus der Kondensatwanne und dem Kühlregister gezeigt, dass 63 % der überprüften Anlagen überraschend schlechte Befunde unter anderen mit Schimmelpilzen hatten. Es war eine intensive Reinigung sowie Nachbehandlung mit Desinfektionsmitteln erforderlich.“

Der Grund dafür ist einfach: Die Notwendigkeit zu einer regelmäßigen Wartung bei klimatechnischen Anlagen wird schlichtweg verkannt. Gerade die alltägliche Gewohnheit auf eine Klimaanlage zurückzugreifen hat genau wie beim Kühlschrank in der Wohnung dazu geführt, denkbare Risiken zu übersehen, die durch jahrelang nicht durchgeführte Wartungen entstanden sein können.

VDI 6022 weist Weg zum hygienisch einwandfreien Betrieb

Die VDI Richtlinie 6022 spezifiziert dabei den Umfang der notwendigen Arbeiten zur Wartung und Inspektion von RLT-Anlagen und RLT-Geräten mit und ohne Luftbefeuchtung. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist eine Schulung nach Kategorie B mit abschließender Prüfung zu absolvieren. Hygieneinspektionen an derartigen Anlagen dürfen dabei nur von Fachkundigen mit erfolgreich abgeschlossener Schulung nach Kategorie A gemäß VDI 6022 durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt die VDI 6022 für Räume oder Aufenthaltsbereiche in Gebäuden, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden je Tag aufhalten.

Zu einer Hygieneinspektion gehört eine Sichtprüfung der RLT-Anlage auf hygienische Schwachstellen und Problemzonen. Hierbei ist zu prüfen, ob Verschmutzungen, Kalkablagerungen, Beschädigungen der Komponenten oder auch Faserausträge vorliegen. Ferner werden im Rahmen der Inspektion mikrobiologische Proben auf Oberflächen entnommen – sogenannte Kontaktkulturen. Besitzt die RLT-Anlage einen Befeuchter mit Umlaufwasser, so wird hier zusätzlich noch das Befeuchterwasser überprüft.

Doch wie sind diese Vorgaben in den unterschiedlichen Kategorien und Einsatzbereichen von Klimaanlagen einzuschätzen und umzusetzen?

Nur Zugänglichkeit ermöglicht optimale Hygiene

Bei Kfz-Klimaanlagen ist genau wie bei stationären Geräten auch eine regelmäßige Wartung in Form einer Reinigung die wichtigste Grundlage einer sicheren Hygiene. Innerhalb dieser Wartungsrhythmen sollte auch der vorhandene Pollenfilter gemäß der Herstellerangaben getauscht werden, um grobe Verunreinigungen aus dem Innenraum fernzuhalten.

„Das Problem dabei ist für den Laien oft die kaum mögliche Erreichbarkeit der Klimaanlage im Motorraum,“ so Horn weiter. „Man behilft sich dann oft damit, dass Desinfektionsmittel eingesprüht wird, um eventuelle mikrobiologische Verunreinigungen unschädlich zu machen.“ Eine Gefährdung ist meist dann gegeben, wenn mehrere ungünstige Faktoren zusammentreffen, beispielsweise kann es im Bereich der Kondensatwanne des Kühlers bei vernachlässigter Wartung zu Belastungen durch Schimmelpilze kommen. Diese können in den Innenraum des Fahrzeugs getragen werden, was vor allem bei Menschen mit eingeschränktem Immunsystem oder bei Allergikern zu Gesundheits­prob­lemen führen kann.

Einfache Monosplit-Klimaanlagen für den Privatanwender bieten wenig Potenzial für eine mangelnde Hygiene, wenn die Wartungsintervalle eingehalten werden. Auch hier ist der regelmäßige Filterwechsel wichtig. Gleichzeitig sollten aber auch das Kühlregister und die Kondensatwanne regelmäßig geprüft und im Bedarfsfall gereinigt werden. „Diese Wartungen dienen aber auch dem Geräteschutz“, erläutert Horn. „Je mehr Luftinhaltsstoffe das Kühlregister verdrecken, umso geringer ist die Effizienz des Gerätes. Auch die Verstopfung des Abflusses der Kondensatwanne durch einen Biofilm kann dazu führen, dass Kondensat an unvorhergesehenen Stellen austritt. Problematisch könnten in diesem Bereich vor allen Dingen die Vermehrung von Schimmelpilzen werden, welche dann in die Raumluft getragen werden können.“

Legionellenbildung ist in Umluftgeräten kein Problem

Wichtig zu wissen ist die Tatsache, dass gerade die oft im Brennpunkt stehenden Legionellen nicht in RLT-Geräten mit Sekundärluftbetrieb und ohne Luftbefeuchtung gebildet werden. Da das Kondensat – anders als jedes Frischwasser – von Natur aus keine Legionellen enthält, ist die Gefahr, dass sich Legionellen in so einer Anlage bilden können, sehr gering. Lediglich äußerst unwahrscheinliche Konstellationen, wie beispielsweise der Ansaug der RLT-Anlage in der Nähe eines kontaminierten Kühlturms, könnte zum Fremdeintrag von Legionellen in das Gerät führen.

Ähnliche Verhältnisse gelten auch für Mono- und Multisplit-Klimaanlagen im gewerblichen bzw. beruflichen Einsatz. Haupteinsatzgebiete sind hier Büros, Praxen und Ladengeschäfte. Auch in diesen Anwendungsbereichen existiert eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. Shopbetreibers, dass nach dem Stand der Technik alles getan werden muss, um eine Gefährdung der Gesundheit durch technische Geräte auszuschließen. Auch hier gilt die VDI 6022, die entsprechende Kontrollintervalle vorschreibt. So soll der Kühler beispielsweise ­alle drei Monate überprüft werden.

Dabei können die einfachen Sichtprüfungen nach VDI 6022 durch den Haustechniker oder in der Wartung erfahrenes und entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden. Nur die halb- bzw. ganzjährig vorgeschriebenen Wartungsintervalle sollten dann durch Fachunternehmen umgesetzt werden. „Nach unseren Erfahrungen können insbesondere temporäre Einträge innerhalb der klimatisierten Räume Probleme verursachen“, berichtet Horn. „Beispielsweise bei Bauarbeiten im Gebäude oder anderweitigem, deutlichem Schmutzeintrag sollten die relevanten Teile des Klimagerätes dringend geprüft und gegebenenfalls gereinigt und desinfiziert werden. Ungünstige Ansaugorte im Raum können darüber hinaus zu weiteren Belastungen führen. Wird beispielsweise ein ungepflegter Blumenkübel direkt unter dem Klimagerät platziert, ist es möglich, dass das Klimagerät unter ungünstigen Bedingungen die Schimmelpilzsporen aus dem Blumentopf ansaugt. Diese können sich im Gerät ansammeln und anschließend durch den Ventilator in den Raum eingebracht werden.“

Inspektion bei RLT-Geräten mit Sekundärluftbetrieb

Um hygienische Missstände auf Dauer nicht zu einem Problem werden zu lassen, schreibt die VDI 6022 eine Hygieneinspektion auch bei dezentralen RLT-Geräten ohne Luftbefeuchtung vor. Alle drei Jahre müssen im Rahmen der Hygieneinspektion Klimageräte ohne Luftbefeuchtung mikrobiologisch durch die Entnahme von Kontaktkulturproben an relevanten Stellen überprüft werden. Wie stellt sich diese Hygieneinspektion gerade bei VRF-Großanlagen mit oft mehreren hundert Geräten dar – zum Beispiel im Hotel oder einem großen Bürogebäude? Hier können laut VDI 6022 bei gleichen Gerätetypen ab 20 Einheiten stichprobenartige Inspektionen durchgeführt werden.

Diese Arbeiten müssen durch Fachunternehmen vorgenommen werden, deren Mitarbeiter eine Hygieneschulung A absolviert haben. „Aus diesem Grund bieten wir für unsere Kunden aus dem SHK-Fachhandwerk und dem Kälteanlagenbau entsprechende Schulungen zusammen mit renommierten Partnern bundesweit an“, erklärt Michael Lechte, Marketing Manager bei Mitsubishi Electric für den Geschäftsbereich Living Environment Systems. „Wir wollen damit nicht nur auf die speziellen, aber recht einfachen Bedingungen für einen hygienischen Betrieb unserer Anlagen eingehen, sondern unseren Partnern im Fachhandwerk auch deutlich machen, dass sie sich hier ein dauerhaftes Geschäftsfeld erschließen können. In der Regel sind die Betreiber von Klimaanlagen nicht über ihre Verpflichtungen hinsichtlich eines hygienisch sicheren Betriebs informiert. Hier können einfache Wartungsverträge geschlossen werden. Dadurch lassen sich oft auch Zusatzaufträge generieren – einfach durch die Anwesenheit der Fachfirma im Haus und die Möglichkeit an anderer Stelle Reparaturen oder Wartungsaufträge durchzuführen.“ Gleichzeitig vermitteln diese Schulungen den teilnehmenden Firmen aber auch das Wissen, dass sie täglich mit der Gesundheit von Menschen beschäftigt sind.

Lossnay-Lüftungsgerät erfüllt Schutzziele der VDI 6022

Doch wie wird bei RLT-Geräten mit Sekundärluftbetrieb der notwendige und oft auch gesetzlich vorgeschriebene Außenluftanteil in die Räume eingebracht? In großen Geschäfts- und Büroeinheiten erfolgt dies in der Regel über Zentrallüftungsgeräte. In kleineren Geschäfts- und Bürobereichen bietet sich zum Beispiel ein Lossnay-Lüftungsgerät an, das sowohl den sensiblen als auch latenten Wärmeanteil in der Luft zurückgewinnt und dadurch eine besonders hohe Wirtschaftlichkeit gewährleistet. Grundsätzlich sollten ausschließlich Geräte eingesetzt werden, die die Anforderungen der VDI 6022 erfüllen.

„Unser neues Lossnay-Lüftungsgerät ist hygienisch überprüft worden und erfüllt die Schutzziele der VDI 6022. Diese werden durch den Schutz der Lossnay-Elemente durch F7-Filter sowie durch regelmäßige In­spektionen erreicht. Zudem sollten die Lossnay-Elemente regelmäßig ausgetauscht werden. Wir betreten mit dieser Technologie Neuland. Um die Möglichkeiten und Grenzen komplett zu analysieren, haben wir begleitend zum Praxisbetrieb ein externes Gutachten beauftragt. Der Einsatz unter Praxisbedingungen wird zeigen, wie oft ein Wechsel des Wärmetauschers nach bestimmten Zeitabständen erforderlich ist. Dabei werden regelmäßige Proben entnommen und untersucht. Bis diese Ergebnisse vorliegen, sollte der Wärmetauscher alle drei Monate zumindest optisch kontrolliert und im jährlichen Intervall gewechselt werden.“

Der Wärme- und Feuchterückgewinnungsgrad beträgt bis zu 81 %. Dadurch lassen sich auch die Investitionskosten für eine Klimaanlage reduzieren, da der Leistungsbedarf der Klimageräte aufgrund der sehr hohen Wärmerückgewinnung minimiert wird. Gleichzeitig kann das Gerät auch in die Gebäudeleittechnik eingebunden werden.

„Für den Betreiber solcher Lüftungsgeräte ist es immer wichtig zu gewährleisten, dass die Eigenschaften hinsichtlich der Hygiene auch über den gesamten Betriebszeitraum erhalten bleiben“, erläutert Horn. „Dazu ist die regelmäßige Wartung wichtig.“

Ein Sonderfall entsteht immer dann, wenn eigentlich für den Sekundärluftbetrieb vorgesehene Klimageräte an die Außenluftversorgung über ein Zentrallüftungsgerät angeschlossen werden. In diesem Fall gelten auch für die Geräte die Vorgaben der VDI 6022 für RLT-Anlagen mit Frischluftzufuhr. Gerade bei einem nachträglichen Aufschalten der RLT-Geräte an ein Zentralgerät sollte genau geprüft werden, welche Einheiten betroffen sind, für die dann höhere Anforderungen an die Ausstattung z. B. der Luftfilter sowie eine intensivere Wartung erforderlich sind.

Zusammenfassung

Den meisten Fachbetrieben ist bei ihrer täglichen Arbeit kaum bewusst, dass sie mit der Installation und Wartung von Klimageräten es mit der Gesundheit von Menschen zu tun haben. Die VDI 6022 bietet ein klares Spektrum an Vorgaben für den hygienisch sicheren Betrieb von RLT-Anlagen und -Geräten. Voraussetzung für die entsprechende Wartung sind Hygieneschulungen nach VDI 6022, die von Schulungsinstituten, aber auch von Herstellern in Zusammenarbeit mit namhaften Partnern angeboten werden. Kaum bekannt ist die Tatsache, dass auch dezentrale RLT-Geräte laut VDI 6022 in regelmäßigen Zeitabständen gewartet werden müssen. Lossnay-Lüftungsgeräte bieten eine gute Ergänzung für Klimaanlagen mit Sekundärluftbetrieb, um den oft notwendigen Frischluftanteil in einem Gebäude abzudecken.

INFO

Hygieneschulungen

Im Markt gibt es verschiedene Anbieter für Raumluft-Hygieneschulungen der Kategorien A und B nach VDI 6022. Das Angebot der TÜV Süd-Gruppe ist im folgenden zusammengefasst:

Kategorie B richtet sich an Lüftungs- und Klimatechniker, Hausmeister und Fachmonteure. Der Stoff umfasst Vorschriften und technische Regeln zum Betrieb von RLT-Anlagen. Neben Maßnahmen für den hygienischen Betrieb erfahren Teilnehmer worauf sie achten müssen, wenn sie Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten an RLT-Anlagen gemäß VDI 6022 ausführen. Praxisvorführungen und Übungen sollen die spätere Umsetzung vereinfachen. Der Kurs geht über einen Tag und kostet mit Prüfungsgebühr 390 Euro + MwSt.

Kategorie A richtet sich an Techniker, Meister und Ingenieure, die anspruchsvolle Hygienetätigkeiten an RLT-Anlagen und die Hygieneinspektion nach VDI 6022 ausführen wollen. Der Kurs geht beim TÜV Süd über zwei Tage und kostet mit Prüfungsgebühr 690 Euro + MwSt.

http://www.tuev-sued.de/akademie_de

Produktsteckbrief

Lossnay Lüftungsgerät

Bei Lossnay-Geräten handelt es sich um Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung über einen Kreuzstromwärmeübertrager. Das Wort Lossnay setzt sich zusammen aus dem englischen Loss = Verlust und dem japanischen Nay, das übersetzt nichts oder kein bedeutet. Masataka Yoshino entwickelte das Lossnay-Prinzip bereits 1969 bei Mitsubishi Electric. Das Lossnay-Element ist ein Kreuzstromwärmeübertrager aus einem speziellen Papier. Üb­liche Geräte übertragen nur Wärmeströme. Das Produkt von Mitsubishi Electric ist darüber hinaus in der Lage, durch das Material auch Feuchtigkeit zu übertragen.

Der Energiebedarf, der zur Aufrechterhaltung einer konstanten Raumtemperatur aufgewendet werden muss, kann durch Lossnay-Lüftungsgeräte um 20 % bis 50 % reduziert werden. Lossnay-Geräte schaffen doppelten Nutzen, indem nicht nur freiwerdende Energie sinnvoll genutzt wird, sondern darüber hinaus reduziert sich durch den Einsatz von Lossnay-Lüftungsgeräten der benötigte Leistungsbedarf der Klimageräte innerhalb eines Gebäudes, sodass bei den Investitionskosten bis zu 30 % eingespart werden können.

Autor

Dipl.-Kfm. Martin Schellhorn ist Fachjournalist und Inhaber der Fachpresseagentur Kommunikations-Management Schellhorn, 45721 Haltern am See ­Telefon (0 23 64) 10 81 99 martin.schellhorn@die-agentur.sh http://www.die-agentur.sh