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SHK-Meisterschulen in Deutschland

Große Unterschiede

Dass das Handwerk goldenen Boden hat, ist dank des allgemein gängigen Aphorismus bekannt. Tatsächlich bietet eine handwerkliche Ausbildung viele berufliche Perspektiven. Es besteht die Möglichkeit, sich als Geselle weiterzubilden und so für spezielle Tätigkeiten zu qualifizieren. Gute Kundendienstleute im Sanitärbereich oder im Bereich der Feuerungstechnik werden immer gesucht. Gesellen mit Fachabitur steht auch der Weg des Studiums an einer Fachhochschule offen, um z.B. den Abschluss Bachelor of Engineering (früher Diplom-Ingenieur) zu erreichen.

Satte 7500 Euro Unterschied für vergleichbare Kurse

Besonders dann, wenn die nächste Genera­tion sich das Ziel setzt, den elterlichen Betrieb zu übernehmen, ist die Ablegung der Meisterprüfung eine interessante Option. Dabei stellt sich die Frage nach dem passenden Vorbereitungslehrgang. Wer die Fortbildung berufsbegleitend in Teilzeitform absolvieren möchte (um während der Meisterschulzeit weiterarbeiten zu können oder weil man ortsgebunden ist), wird sich seine Bildungsstätte in zumutbarer Nähe suchen. Auswahlkriterien sind hier neben dem Schulungsort die Dauer des Lehrgangs und/oder die Kosten. Wem es aber nichts ausmacht, für die Dauer der Meisterausbildung auch mal in einer anderen Region Deutschlands zu leben, kann unter Umständen bei den Meisterschulen anderer Bundesländer auf interessante Angebote stoßen.

Hier gibt es erhebliche Preisunterschiede von 7577 Euro bei den Vollzeitlehrgängen (Vorbereitung auf die Teile I-IV). An der Handwerkskammer in Aachen will man für die Meistervorbereitung stolze 9982 Euro haben. In Nürnberg dagegen kostet ein vergleichbarer Lehrgang nur 2405 Euro. Verglichen mit 2009 hat sich diese Preisspreizung im Jahre 2011 um 377 Euro erhöht.

Bei den Teilzeitlehrgängen erreicht die Kostenspanne bei den Lehrgängen, die auf alle vier Teile der Prüfung vorbereiten, eine Differenz von 5235 Euro. Die Heinrich-Meidinger-Schule in Karlsruhe ist hier mit 4245 Euro der günstigste Anbieter. Die Aachener Handwerkskammer ist wieder absolute Preisspitze und wird mit satten 9480 Euro ihrem Apothekerimage einmal mehr gerecht.

Lehrgänge, die sich nur der Teile I und II annehmen, weisen eine Preisspreizung von 3945 Euro (Vollzeitlehrgänge) bzw. 4570 Euro (Teilzeitlehrgänge) auf. Hier ist nicht Aachen, sondern Koblenz preislicher Spitzenreiter. Die Handwerkskammer gab satte 9230 Euro nur für die Teile I und II an. Günstigster Anbieter ist hier die Handwerkskammer der Pfalz in Kaiserslautern mit 4660 Euro. Ein Bundesland, aber zwei ganz unterschiedliche Preiskalkulationen. Doch schauen Sie selbst in unsere Tabellen.

Die Inhalte der Vorbereitungslehrgänge werden in Form von Lehrplänen, fußend auf die Anforderungen der Meisterprüfungsordnung für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, vorgegeben. Die Prüfung gliedert sich in vier in sich abgeschlossene Teile, die bestanden werden müssen.

Teil I der Meisterprüfung

Der Teil I umfasst ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch. Es gilt, eine sanitär- und heizungstechnische Anlagenplanung für ein Gebäude zu entwickeln. Gearbeitet wird dabei mit EDV und entsprechender Planungssoftware. Das Projekt beinhaltet zudem die Kostenkalkulation und die Angebotserstellung. Neben dieser „Anfertigung eines planerischen Meisterstückes“ werden in der Prüfung auch handwerkliche Fertigkeiten bewertet. Der Teil I beinhaltet auch die Ausführung von Montage- und Servicearbeiten in der Werkstatt. Hier kann es sich um die Ausführung kleinerer, in sich abgeschlossener Arbeiten handeln, z.B. den Einbau und die Inbetriebnahme einer Pumpe oder die Erstellung eines Gas- und Wasser-Hausanschlusses mit Zählerstellungen.

Bei den Servicearbeiten geht es darum, Installationen einzuregeln oder Fehler zu finden. Diese Arbeiten sollen sich auf das Meisterprüfungsprojekt beziehen. Der Teil I der Meisterprüfung schließt mit dem Fachgespräch ab. Im Fachgespräch stellt der Prüfungskandidat seine Planungsarbeit dem Meisterprüfungsausschuss vor. Das Gespräch soll dazu dienen, festzustellen, ob er in der Lage ist, seine Planung fachlich zu begründen und Zusammenhänge aufzuzeigen. Es geht aber auch um die sichere Verwendung von Fachbezeichnungen und darum, dass er auf Nachfrage durch den Prüfungsausschuss Planungsalternativen entwickeln kann. Mit diesem „Gespräch unter Fachkollegen“ schließt der Teil I der Meisterprüfung ab.

Teil II der Meisterprüfung

Der zweite Teil behandelt das nötige technische und technisch-kaufmännische Wissen. Hier geht es um

  • Sicherheits- und Instandhaltungstechnik
  • Anlagentechnik
  • Auftragsabwicklung
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation

Jedes der vier Fächer schließt mit einer Note ab, die dann zusammen die Note des Teils II bilden. Dabei kann eine mangelhafte Leistung in einzelnen Fächern durch gute Leitung in anderen Fächern ausgeglichen werden. Nur ein „Ungenügend“ in einer der Disziplinen ist ein K.o.-Kriterium.

Reicht es insgesamt nicht zum Bestehen des Teils II der Meisterprüfung, ist nach Ermessen des Prüfungsausschusses oder auf Antrag des Meisteranwärters eine mündliche Prüfung anzuberaumen. Mit dieser Prüfung muss der Prüfling sein Ergebnis so verbessern, dass es insgesamt mindestens ausreichend ist. Er muss sich folglich nicht unbedingt in einem Fach befragen lassen, in dem er eine mangelhafte Zensur mitbringt. Es ist ihm auch möglich, in einem Bereich, in dem er keine mangelhaften Leistungen erbracht hat, seine Note so zu verbessern, dass die Punkteanzahl des Gesamtergebnisses für das Bestehen genügt.

Für die Installateur- und Heizungsbauermeister hat die Sache allerdings einen Haken. Und dieser Haken ist das Fach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik. Über das Ergebnis dieses Prüfungsbereiches erhält der Absolvent eine gesonderte Bescheinigung. Sie dient zur Vorlage beim Wasserversorgungsunternehmen (WVU) bzw. beim Gas-Netzbetreiber (GNB), wenn die Eintragung in das Installateurverzeichnis beantragt wird. Bezeugt die Bescheinigung eine nur mangelhafte Kenntnis, werden dem Kollegen die Eintragung und damit die Ausstellung eines Installateurausweises verwehrt.

Prüfungsteile III und IV

Mit dem dritten Teil der Prüfung werden die allgemeinen kaufmännischen Kenntnisse abgefragt. Hier geht es um das wirtschaftliche und rechtliche Fachwissen in allgemeiner, also nicht zwingend fachbezogener Form. Der vierte Teil prüft die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse ab.

Der überwiegende Anteil von Angeboten der Teilzeitlehrgänge bietet eine Vorbereitung auf die Teile I und II der Meisterprüfung. Und auch die Vollzeitlehrgänge zielen überwiegend auf diese Teile ab. In diesen Fällen werden gesonderte Kurse für den Teil III und den Teil IV angeboten. Oft schließen sie mit einer Weiterbildungsprüfung (Teil III: Fachkaufmann, Teil IV: Ausbilder-Eignungsschein, Ausbildung der Ausbilder, kurz AdA) ab. Bei der Ablegung der Meisterprüfung werden diese Weiterbildungsprüfungen anerkannt und befreien den Absolventen von der Ablegung der Teile III und IV der Meisterprüfung.

Vorteilhaft dabei ist, dass ein Prüfling sich in der Prüfungsvorbereitung auf Teilbereiche konzentrieren kann und nicht das gesamte Wissen für die Teile I bis IV parat haben muss. Ferner hat er mit der Fachkaufmann-Prüfung und mit der Erlangung der Ausbilder-Eignung Zusatzqualifikationen gewonnen, die er schon vor Abschluss der Meisterprüfung in seine ganz persönliche berufliche Waagschale werfen kann.

Wenig Handwerk beim Meister?

Der Teil I des Examens ist keine rein praktische Prüfung mehr. Wo es früher galt, meisterliches handwerkliches Können zu zeigen, tritt heute der Umgang mit modernster Installations-, System- und Regelungstechnik in den Vordergrund. Was mit Blick auf das Anforderungsprofil des Meisters auch durchaus nachvollziehbar ist. Denn einen handwerklich hergestellten Überbogen verlangt der Markt nicht mehr – wohl aber das Fachunternehmen, das an einem Wintertag den Gasbrenner schnell reparieren kann. Folglich sind Montage- und Servicearbeiten im Rahmen der Meistervorbereitung und Meisterprüfung eine zeitgemäße Anforderung.

Mit Wegfall einer für die Zulassung zur Meisterprüfung erforderlichen Mindestgesellenzeit sehen sich die Bildungsträger häufig sehr jungen Teilnehmern gegenübergestellt, denen es an Praxiserfahrung mangelt. Für sie nimmt der Unterricht in der Werkstatt einen besonderen Stellenwert ein. Die Bildungsträger versuchen hier mit einem entsprechenden Werkstatt-Unterrichtsstundenanteil Praxis zu vermitteln. Dabei sollen die erfahrenen Kursteilnehmer den unerfahrenen Kollegen ein wenig unter die Arme greifen. Eine weitere Herangehensweise ist die, dass der Bildungsträger erforderliche Vorkenntnisse beim Kursteilnehmer voraussetzt. Wer die nicht mitbringt, hat dann die Möglichkeit, seine fachlichen Defizite vor Beginn der Meisterausbildung mit Teilnahme an einem sogenannten Vorschaltkurs auszugleichen. Daher reicht die Zeitspanne für den Unterricht in der Werkstatt in den Meistervorbereitungskursen von nur 40 bis hin zu 640 Stunden, im Bundesdurchschnitt geht es für 168 Stunden in die Werkstatt. Ausnahmen stellen die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, die Handwerkskammer Magdeburg und das Bildungs- und Technologiezentrum Heide dar, die gar keinen Unterricht in der Werkstatt anbieten.

Zeit als ein wichiger Faktor

Denn auch die Dauer eines Lehrgangs ist ein Entscheidungskriterium der potenziellen Kursteilnehmer. Wer sich berufsbegleitend mit einem Teilzeitlehrgang fit für die Ablegung der Meisterprüfung machen möchte, der muss Ausdauer und vor allem Selbstdisziplin mitbringen. Nach einem Arbeitstag noch die Schulbank zu drücken und konzentriert bei der Sache zu sein, verlangt den Teilnehmern schon so einiges ab. Scheinbar besser getroffen haben es da die Absolventen der Vollzeitlehrgänge. Sie haben den Berufsalltag mit der Meisterschule ausgetauscht und können sich ganz und gar auf die Fortbildung konzentrieren. Allerdings bedeutet das auch, für die Dauer des Lehrgangs auf Einkommen verzichten zu müssen.

Für Teilzeit- und Vollzeitlehrgänge ist es folglich ein Plus, wenn diese den Stoff in möglichst kurzer Zeit, aber immer noch nachvollziehbar vermitteln. Durchschnittlich veranschlagen die Bildungsträger zur Vermittlung der Inhalte der Teile I und II ein Paket mit 1116 Unterrichtsstunden. Den kürzesten Teilzeitlehrgang für die Teile I und II bietet das Berufsbildungswerk der Hamburger Innung an. Hier wird der Stoff nach Angaben des Anbieters in nur neun Monaten und 660 Unterrichtsstunden vermittelt. Am meisten Zeit lässt sich die Handwerkskammer Hannover, die die 1200 Unterrichtsstunden auf etwas mehr als drei Jahre verteilt.

Wer die Vorbereitung auf alle Teile der Meisterprüfung in Teilzeitform durchlaufen will, findet bei der Handwerkskammer Trier seinen Turbokurs: Das komplette Wissenspaket soll es hier in 1150 Stunden, vermittelt in nur 18 Monaten, geben. Das Gegenstück dazu bietet die Handwerkskammer Aachen an. Hier benötigt man für die Vermittlung der Inhalte der Teile I bis IV 1540 Stunden, verteilt auf 40 Monate.

Obwohl die Angebotstendenz den Schwerpunkt klar bei den Teilzeitlehrgängen zeigt, soll ein kurzer Blick auf die Vollzeitmaßnahmen nicht fehlen. Auf die Teile I und II vorbereitet wird man am schnellsten beim Berufsbildungs- und Technologiezentrum in Wiesbaden (1080 Unterrichtsstunden in sechs Monaten). Die kürzeste Vollzeitmaßnahme zur Vorbereitung auf die Teile I bis IV ist in Nürnberg zu finden (1300 Unterrichtsstunden in neun Monaten).

Meister-Bafög möglich

Sowohl Teilzeitmaßnahmen als auch Vollzeitmaßnahmen können mit Meister-Bafög gefördert werden. Für beide gibt es den so genannten Maßnahmebeitrag. Dieser wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Er besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und einem Beitrag zu den Kosten, die bei der Ablegung der Prüfung (z.B. für Material) entstehen. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zudem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird allerdings einkommens- und vermögensabhängig festgesetzt. Da sich die Details zu den Fördermaßnahmen jederzeit ändern können, empfehlen sich zu diesem Thema tagesaktuelle Infos aus dem Internet auf https://www.sbz-online.de/suche?query=meistermacher&sites_tech=sbz . So vorinformiert müssen in einem Beratungsgespräch alle Details der geplanten Fortbildung besprochen werden. Hier spielen oft Kleinigkeiten eine wichtige Rolle. Gut geplant, steht dann die Meisterausbildung finanziell auf sicheren Füßen und der Teilnehmer hat den Kopf frei für die Welt der Sanitär- und Heizungstechnik.

Extras

Als Ergänzung zu den Tabellen in dieser SBZ gibt es als Extra eine Übersicht zum Download, die viele weitere Lehrgangsdetails der Angebote auf einen Blick zeigt.

Die SBZ-Meisterschuldatenbank auf http://www.sbz-online.de bietet ständig alle Informationen zu den Lehrgangsangeboten. Die von den Anbietern selbst gepflegte Datenbank führt mit komfortablen Suchfunktionen schnell zum passenden Lehrgang.

Da sich die Voraussetzung zur Erteilung von Meister-Bafög häufig ändern, halten wir im Internet tagesaktuelle Infos für Sie bereit.

https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft

https://www.sbz-online.de/suche?query=meistermacher&sites_tech=sbz

INFO

Meistertitel in Europa

Die EU hat den deutschen Meisterbrief als Spitzenqualifikation (Best Practice) in Europa anerkannt. In der „EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ werden die Meisterbriefe in „Stufe 3 (Diplom, kurzer Studiengang)“ eingeordnet. Damit ist der Meistertitel mit dem Fachhochschulabschluss auf eine Stufe gestellt.