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Bundesministerium für Gesundheit

Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft

Seit gestern gilt die „Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften“. Die Trinkwasserverordnung ist umfangreich, die Lebensmittelhygiene-Verordnung geringfügig modifiziert. Damit werden zugleich europarechtliche Anpassungen vorgenommen.
 

Einige Neuregelungen:

  • Untersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität bei großen Trinkwasserversorgungen (wie kommunalen oder regionalen öffentlichen Trinkwasserbetrieben) können künftig noch besser an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
  • Um den Verbraucherschutz und die trinkwasserhygienische Sicherheit zu stärken, gehen die neuen Regelungen zum Teil über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Hierzu gehört das Einbringungsverbot für Gegenstände und Verfahren in Trinkwasseranlagen, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen, wie zum Beispiel Breitbandkabel in Trinkwasserrohren.
  • Die mikrobiologische Sicherheit wird durch häufigere Untersuchungen auf Enterokokken , insbesondere bei kleinen Anlagen (wie beispielsweise Brunnen von gastronomischen Betrieben), erhöht.
  • Zur Erhöhung des Verbraucherschutzes wurde festgelegt, dass Untersuchungsstellen auffällige Legionellenbefunde in der Trinkwasser - Installation in Gebäuden neuerdings direkt an das Gesundheitsamt zu melden haben.

Die Trinkwasserverordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Sicherstellung der sehr guten Trinkwasserqualität in Deutschland.