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Anreize schaffen

Der Mangel an Fachkräften, der derzeit viele Mittelständler umtreibt, wird sich in den nächsten Jahren wohl noch verschärfen. Laut einer Studie des Forschungsinstituts Prognos könnte sich die Zahl im Jahr 2025 auf knapp 2,9 Millionen fehlende Erwerbstätige erhöht haben. Die Zuspitzung am Arbeitsmarkt bekommt jeder zu spüren. Früher hatte ein Arbeitgeber auf eine Stellenausschreibung zehn Bewerber, heute ist er froh, wenn es ein oder zwei sind. Die wenigen Arbeitskräfte, die verfügbar sind, haben entsprechende Ansprüche. Ich sage nur Work-Life-Balance, gutes Betriebsklima, flexible Arbeitszeit, gute Entlohnung.

Arbeitnehmern Mehrwert bieten

Was können SHK-Handwerksunternehmer angesichts dieser Lage tun? Erholungsbeihilfe, Fahrtkosten- und Kindergartenzuschüsse sind geeignete Angebote zur Nettolohnoptimierung, um als attraktiver Arbeitgeber aufzutreten. Im Kampf um die wenigen Bewerber sollten Unternehmen sich als attraktive Arbeitgeber präsentieren und neben dem reinen Bruttogehalt weitere Anreize schaffen. Doch was bedeutet das genau? Antwort: Es ist das Bestreben, Arbeitnehmern mit einfachen Maßnahmen einen höheren Nettolohn zu bieten und idealerweise zugleich die Arbeitgeber bei Steuern und Sozialabgaben zu entlasten. Diese „einfachen Maßnahmen“ bieten sich in Bereichen wie Familie, Alters- und Gesundheitsvorsorge, Mobilität, Freizeit, digitale Medien und Konsum an. Typische Beispiele sind Essenszuschüsse, Gutscheine oder die betriebliche Gesundheitsvorsorge.

Finanzielle Urlaubsgrüße – die Erholungsbeihilfe

Auch die sogenannte Erholungsbeihilfe ist in vielen Unternehmen beliebt. Das sind Beträge, die Angestellten, deren Ehegatten und Kindern gewährt werden können. Die Arbeitgeber sehen darin eine gute Möglichkeit, sich für Geleistetes zu bedanken. Ganz konkret kann die Beihilfe einmal pro Kalenderjahr ausgezahlt werden – immer jeweils drei Monate vor oder nach Antritt des Urlaubs. Die Beträge sind dabei folgendermaßen gestaffelt: 156 Euro für Arbeitnehmer, 104 Euro für Ehegatten und 52 Euro je Kind. Die Besteuerung der Erholungsbeihilfe erfolgt pauschal mit 25 %. Zudem ist die Beihilfe sozialversicherungsfrei.

Was dabei wichtig ist

In Sachen Nettolohnoptimierung ist es entscheidend, die Grenzen der einzelnen Maßnahmen bei Steuer und Sozialversicherung zu kennen. Liegt man nur einen Cent über dem Maximalbetrag, kann sofort die volle Besteuerung fällig werden.

Unternehmen sollten ihre gewährten Leistungen auch immer wirtschaftlich gestalten. Vor der Einführung rate ich den Verantwortlichen in den Unternehmen immer zu schauen, was für sie überhaupt infrage kommt und finanziell machbar ist. Denn diese Zuwendungen sind zwar steuermindernd, kosten dennoch erst einmal Geld. Zusätzliche Herausforderungen bei Angeboten wie der Erholungsbeihilfe liegen in der lückenlosen Dokumentation, der umfassenden Aufklärung der Mitarbeiter über die Maßnahmen und der Überschneidung von Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht. Nettolohnoptimierungen bieten also viel Potenzial, sollten aber nicht im Alleingang ohne Hilfe von Experten wie Juristen oder Steuerberatern angegangen werden.

Fahrtkostenzuschuss – ein Klassiker

Nettolohnoptimierungen sind in den verschiedensten Bereichen möglich. Dazu zählen Gesundheit und Vorsorge, Familie, Konsum, digitale Medien und auch Mobilität. Zur letzten Kategorie gehört auch der sogenannte Fahrtkostenzuschuss. Er gilt von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte – unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Dem Arbeitnehmer können dabei 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke oder die Aufwendungen für die öffentlichen Verkehrsmittel gezahlt werden. Der Fahrtkostenzuschuss wird für maximal 15 Arbeitstage pro Monat pauschal mit 15 % besteuert, kann jedoch nicht umgewandelt und muss zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Außerdem gibt es hier einige steuerfreie Sonderfälle wie Sammelbeförderung oder Auswärtstätigkeit.

Fallstricke beachten

Das Beispiel Fahrtkostenzuschuss zeigt mit seinen Einschränkungen und Sonderfällen gut, was für alle Nettolohnoptimierungen gilt. Es ist wichtig, die Grenzen der einzelnen Zuwendungen bei der Steuer und der Sozialversicherung zu kennen. Hier kommt erschwerend hinzu, dass sich diese Grenzen teilweise jedes Jahr ändern. Man kann, um wirtschaftlich zu agieren, die Maßnahmen auch selbst einschränken und braucht als Unternehmer nicht den vollen steuerlichen Spielraum zu nutzen. Natürlich müssen alle Maßnahmen dokumentiert und die entsprechenden Nachweise gesammelt werden. Außerdem muss der Arbeitgeber seine Angestellten über die Optimierungen informieren. Es sollte immer das persönliche Gespräch mit dem Arbeitnehmer gesucht und alles präzise abgestimmt und vereinbart werden.

Vorteile von Kindergartenzuschüssen

Zu den beliebten Leistungen in den Unternehmen gehören Kindergartenzuschüsse. Die Arbeitgeber können Mitarbeiter dadurch sehr gezielt entlasten und sich zugleich als fortschrittliche und familienfreundliche Betriebe präsentieren. Die Kindergartenzuschüsse können für alle Kinder eines Mitarbeiters bis zum Beginn der Schulpflicht gezahlt werden. Das schließt Kosten für Betreuung, Unterkunft und Verpflegung ein. Das Besondere: Kindergartenzuschüsse sind sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Allerdings müssen sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn gezahlt werden.

Maßnahmen wirtschaftlich halten

Auch wenn Kindergartenzuschüsse ein gutes Mittel sind, Fachkräfte an das Unternehmen zu binden – sie sollten angemessen dimensioniert werden. Arbeitgeber brauchen den „steuerlichen Freiraum“ nicht immer komplett auszuschöpfen. Sie sollten die Maßnahmen je nach Bedarf selbst deckeln. Beispielsweise kann ein gewährter Kindergartenzuschuss auf ein Kind oder einen Maximalbetrag begrenzt werden. Zudem gibt es einige Fallstricke bei dieser Art der Optimierungen. Natürlich müssen alle Maßnahmen dokumentiert und die entsprechenden Nachweise gesammelt werden. Außerdem muss der Arbeitgeber seine Angestellten auch hier über die Optimierungen informieren – auch darüber, dass sie eventuell bei Sozialleistungen wie beispielsweise Rente oder Krankengeld etwas schlechter gestellt sein könnten.

Info

Was ist Nettolohnoptimierung?

Nettolohnoptimierung ist das Bestreben, Arbeitnehmern mit einfachen Maßnahmen einen höheren Nettolohn zu bieten und idealerweise zugleich die Arbeitgeber bei Steuern und Sozialabgaben zu entlasten. Steuerpflichtiger Arbeitslohn der Unternehmen an ihre Mitarbeiter kann dabei in pauschal besteuerte oder steuerfreie Leistungen umgewandelt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Den Begriff „Nettolohn“ kann man aber leicht falsch verstehen. Es handelt sich bei den Optimierungen nicht um zusätzlich gezahltes Geld, sondern meist um Sachleistungen wie beispielsweise Gutscheine oder Essenszuschüsse.

Autor

Isabel Franzka ist Prokuristin und Steuerberaterin bei der ABG (Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbh Steuerberatungsgesellschaft – ein Unternehmen im Beratungsverbund ABG-Partner). franzka@abg-partner.de www.abg-partner.de