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Prüfen – beraten – vorbeugen

Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) besteht seit August bereits zwei Jahre. Bedeutsame Neuerungen haben sich daraus für SHK-Fachbetriebe ergeben. Das Wichtigste: Wenn es um Heizölanlagen mit einem Lagervolumen von mehr als 1000 l geht, schreibt die AwSV eine obligatorische Fachbetriebspflicht vor – mit bundesweiter Geltung.

Siegbert Simon, der Vorsitzende der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (kurz: ÜWG-SHK) sagte dazu auf der Mitgliederversammlung Anfang Juni in Weimar: „Das gesamte SHK-Handwerk hat die geforderten Aufgaben des Gesetzgebers verstanden und nimmt die Herausforderungen durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen an – nicht zuletzt auch zum Wohle unserer Umwelt.“

Steigende Mitgliederzahl

Matthias Anton, Geschäftsführer der ÜWG-SHK, konnte in seinem Geschäftsbericht zum Jahr 2018 anhand der steigenden Mitgliederzahlen darstellen, dass inzwischen viele Fachbetriebe aus den Bundesländern hinzukommen, in denen die Fachbetriebspflicht bislang nicht bestanden hat. 470 Neuzugänge seien im Jahr 2018 verzeichnet worden, erläuterte er, wobei die meisten Betriebe (152) aus Nordrhein-Westfalen die Initiative ergriffen haben.

Doch die erfreuliche Entwicklung einer wachsenden Mitgliederzahl ergab sich keineswegs zwangsläufig. Das zeigt sich in den insgesamt 339 Kündigungen durch Mitglieder, von denen jeder Zweite als Grund angegeben hat, dass er in Zukunft keine Ölheizung mehr anbieten wird.

„Das ist ein Prozess der Marktbereinigung“, wertete Matthias Anton diese Entwicklung. Seine Interpretation geht dahin, dass mancher Fachunternehmer die Anzahl von Ölheizungssystemen, die bislang jährlich errichtet und gewartet werden, ins Verhältnis setzt mit dem jetzt nötigen Aufwand für Weiterbildung – sowohl für die Führungsperson als auch für beteiligte Mitarbeiter. Denn sei das Verhältnis von Nachfrage und Aufwand nicht ausgewogen, entscheide sich der Fachunternehmer aus wirtschaftlichen Gründen zur Aufgabe des Geschäftsfeldes.

Siegbert Simon zeigte sich in Weimar erleichtert: „Inzwischen haben wir durchgeatmet, denn wir in der ÜWG-SHK wussten nicht, ob wir einen Zuwachs an Mitgliedern bekommen – oder gar eine Halbierung hätten hinnehmen müssen.“

Zertifizierung ist keine Nebensache

Für einen Fachbetrieb, der das System Ölheizung im Portfolio hat, ist die Zertifizierung gemäß AwSV keine Nebensache:

  • Information und Weiterbildung für den Fachunternehmer durch die ÜWG-SHK stehen an erster Stelle.
  • Eine umfangreiche Erstprüfung vor Ort ist Standard.
  • Nötiges Regelwerk muss bereitstehen
  • Mess- und Prüfgeräte werden gecheckt.
  • Ein detailliertes Entsorgungskonzept für ölhaltige Abfälle muss bestehen.
  • Eine innerbetriebliche Unterweisung des Teams über einzelne Arbeitsschritte gehört zum Weiterbildungskonzept.
  • Eine Auffrischung der Fachkenntnisse ist nach festgelegten Intervallen vorgesehen.

Wiederkehrende Prüfung

Im September 2019 startet die ÜWG-SHK mit ersten wiederkehrenden Prüfungen nach zwei Jahren. Mit Spannung erwarten die Experten der SHK-Berufsorganisation die Gespräche mit den Fachunternehmern über ihre Erfahrungen, die sie in den zwei Jahren seit Inkrafttreten der AwSV gemacht haben. Matthias Anton: „Wir wollen wissen, ob sich die Arbeit für die Fachunternehmer lohnt und ob sich der Mehraufwand positiv auswirkt und darstellen lässt. Nicht zuletzt geht es auch darum, ob die Zeit für eine wiederkehrende Prüfung verkürzt werden kann – im Gegensatz zu den drei Stunden, die für eine Erstprüfung veranschlagt werden.“

Zitate

Siegbert Simon (Vorsitzender der ÜWG-SHK): „Jeder unserer Fachprüfer betreut jetzt mehr als 50 SHK-Betriebe, die gemäß AwSV zertifiziert sind.“
Matthias Anton (Geschäftsführer der ÜWG-SHK): „Im Jahr 2018 haben wir 149 Betriebsschulungen und 2701 Prüfungen durchgeführt.“