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Sicher abschotten

Mischinstallationen sind heutzutage eine durchaus übliche Praxis und längst Stand der Gebäudetechnik (Bild 1). In der Versorgung ebenso wie in der Entsorgung. Rohrleitungen für Trinkwasser und Heizung werden beispielsweise in der Hauptverteilung und im Steigestrang oftmals aus Metall installiert. Die Anschlussleitungen vom Strang bis zur Entnahmestelle sind hingegen in der Regel aus Kunststoffrohr. Nicht brennbare und brennbare Rohrleitungen treffen somit in einem Gebäudetechniksystem aufeinander. Für solche Mischinstallationen stellt das Bauordnungsrecht besondere Anforderungen an die Abschottung von Leitungsdurchführungen in Wänden und Decken mit einer Feuerwiderstandsklasse. Das Ignorieren dieser Vorgaben – wenn auch aus Unkenntnis – führt immer häufiger zu Streit bei Brandschutzabnahmen.

Derzeitige Verwendbarkeitsnachweise für Versorgungsleitungen basieren mehrheitlich auf allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen, kurz abP. Diese Abschottungen sind meist Ummantelungen, überwiegend aus nicht brennbaren Mineralwollschalen (Bild 2). Diese Art der Abschottung gibt es für die unterschiedlichen Dimensionen, Mineralwollschalen, Längen der Mineralwollschale, Schalen mit und ohne Drahtumwicklung. Die Prüfungen für diese Art der Abschottung basieren bei nicht brennbaren Rohren auf einem im Brandraum geschlossenen Rohr und bei brennbaren Rohren auf einem geschlossenen Rohr oberhalb des Brandraumes.

Gibt es Änderungen wegen der Mischinstallation?

Die Frage stellt sich derzeit bezüglich der brandschutztechnischen Ausführung von Druckleitungen mit Materialwechsel. Das DIBt hat sich 2012 darauf festgelegt, dass eine sogenannte Mischinstallation immer einen Kunststoffrohranschluss entweder oberhalb der Decke oder/und unterhalb der Decke hat und diese Art der Abschottung zulassungspflichtig ist. Das würde beispielsweise einer Rohranordnung wie in Bild 3 entsprechen.

Die technische Begründung für diese Definition von Kunststoffrohranschlüssen ist nicht vorhanden und die Nachvollziehbarkeit fällt dem Praktiker schwer. Es geht im Wesentlichen um die Frage, ob heiße Rauchgase in das Rohr eindringen können oder nicht. Und um die Frage, ob diese oberhalb der abzuschottenden Decke unzulässige Temperaturen bewirken können. In den Regelwerken wird festgelegt, dass nicht brennbare Rohre mit einem Anschluss von brennbaren Rohren einer bestimmten Prüfanordnung bedürfen, die im eigentlichen Sinn einer Abwasserinstallation (offenes System) entsprechen und nicht mehr durch ein abP (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) nachgewiesen werden dürfen. Hierzu ist eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBg) für den Einbau notwendig. Wird dazu noch ein Produkt benötigt, das durch eine Zulassung geregelt werden muss, erhält dieses Produkt eine abZ. Daraus ergeben sich derzeit Unsicherheiten in der Ausführung von Trinkwasser- und Heizungssystemen (geschlossenes System) und die Frage, wie zu verfahren ist, wenn zum Beispiel an einem Kupferstrang brennbare Rohre angeschlossen werden müssen.

Wird wie im Bild 4 gezeigt ein Kunststoffrohr an ein metallisches Strangrohr angeschlossen, so befürchtet das DIBt, dass im Brandfall innerhalb des Rohres heiße Gase aufsteigen, die von einer außen angebrachten Rohrtemperaturmessung nicht erfasst werden, und dann das Kunststoffrohr beeinflusst werden kann. Bei dünnwandigen Kupferrohren erscheint diese Befürchtung schwer nachvollziehbar. Dennoch werden hierfür Prüfungen an nicht brennbaren Strängen mit angeschlossenen Kunststoffrohren notwendig, um den Nachweis für den Anschluss von Kunststoffrohren entsprechend Bild 2 oder 3 zu erbringen.

Wie ist der aktuelle Stand?

Bild 5 zeigt mehrere Varianten:

Variante 1: Druckrohr für Trinkwasser/Heizung als brennbares Rohr (Kunststoffrohr, Mehrschichtverbundrohr). Anschlüsse alle in Kunststoffrohr. Ein durchgehendes Rohrsystem. Abschottung als Ummantelung im Deckenbereich. Abgänge oberhalb der Ummantelung. Typische Abschottung mit Verwendbarkeitsnachweis abP.

Variante 2: Druckrohr für Trinkwasser/Heizung als Rohr (Kunststoffrohr, Mehrschichtverbundrohr). Anschlüsse alle in Kunststoffrohr. Ein durchgehendes Rohrsystem. Abschottung als Ummantelung im Deckenbereich. Abgänge innerhalb der Ummantelung. Typische Abschottung mit Verwendbarkeitsnachweis abP. Die abzweigenden Leitungen innerhalb der Ummantelung sind Teil der Abschottung und im abP aufgeführt. Dort ist festgelegt: entweder ohne Dämmung oder mit Dämmung (Dämmstofflänge).

Variante 3: Druckrohr für Trinkwasser/Heizung als nicht brennbares Rohr (Kupferrohr, Edelstahlrohr, Stahlrohr). Anschlüsse alle in nicht brennbarer Ausführung. Ein durchgehendes Rohrsystem. Abschottung als Ummantelung im Deckenbereich. Abgänge oberhalb der Ummantelung. Typische Abschottung mit Verwendbarkeitsnachweis abP.

Variante 4: Druckrohr für Trinkwasser/Heizung als nicht brennbares Rohr (Kupferrohr, Edelstahlrohr, Stahlrohr). Anschlüsse alle in brennbarer Ausführung. System mit Materialwechsel bei den Abgängen. Abschottung als Ummantelung im Deckenbereich. Abgänge oberhalb der Ummantelung. Typische Abschottung, für die der Verwendbarkeitsnachweis abP nicht mehr ausreichend ist. Aussagen über die Funktion liegen möglicherweise als Prüfergebnisse vor. Dazu sind die Inhaber von Verwendbarkeitsnachweisen zu befragen, die bisher Abschottungen mit abP hatten.

Variante 5: Druckrohr für Trinkwasser/Heizung als nicht brennbares Rohr (Kupferrohr, Edelstahlrohr, Stahlrohr). Anschlüsse alle in brennbarer Ausführung. System mit Materialwechsel bei den Abgängen. Abschottung als Ummantelung im Deckenbereich. Abgänge auch innerhalb der Ummantelung. Typische Abschottung, für die der Verwendbarkeitsnachweis abP nicht mehr ausreichend ist. Besonders die abzweigenden Leitungen innerhalb der Ummantelung sind wesentlicher Teil der Abschottung und müssen im Verwendbarkeitsnachweis aufgeführt sein. Dort ist festgelegt: entweder ohne Dämmung oder mit Dämmung (Dämmstofflänge). Übergänge innerhalb oder außerhalb der Dämmung.

Wie sieht es in der praktischen Ausführung aus?

Innerhalb der Verwendbarkeitsnachweise sind bei allen Varianten in Bild 5 die Dimensionen des Strangrohres zu beachten. Einfachste Möglichkeit ist die Verwendung eines durchgehenden Materials, wie in Bild 5 Variante 1, 2 und 3 dargestellt. Die derzeitig in der Diskussion stehenden Varianten 4 und 5 aus Bild 5 sind unterschiedlich zu bewerten. Für die Variante 4 sollten bei den meisten Herstellern Prüfergebnisse vorliegen, die zumindest eine Übertragbarkeit auf eine unkritische Abschottung erlauben sollten.

Ob bei allen Rohrdurchmessern ein brennbarer Anschluss unkritisch ist, darf bezweifelt werden. Zumindest aber bis zur Strangdimension DN 50 lassen die bisherigen Prüfungen darauf schließen, dass außerhalb der durch den Verwendbarkeitsnachweis bestimmten Dämmung die abzweigenden Leitungen unkritisch sind (Bild 5, Variante 4). Daher kann darauf geschlossen werden, dass ein Anschluss auch von brennbaren Rohren an nicht brennbare Rohre in diesen Strangdimensionen keine besondere Schwachstelle darstellt. Auch größere Strangdimensionen werden sicher materialabhängig in diese unkritische Kategorie eingereiht werden können. Generell sollte der Anwender zur eigenen Sicherheit derartige Anschlusssituationen beim Hersteller von Brandschutzlösungen nachfragen und bestätigen lassen.

Bei der Variante 5 in Bild 5 sollte ein Verwendbarkeitsnachweis vorliegen oder zumindest Prüfergebnisse. Diese Anschlussvariante ist nicht mehr durch ein abP abgedeckt. Da der Zeitraum für eine Ausstellung eines Verwendbarkeitsnachweises durch das DIBt aus der Erfahrung vergangener Zeiten sich in Jahren bemisst, sind bestätigte Prüfergebnisse gängige Praxis.

Fazit

Bei Druckleitungen ist ein Materialwechsel unkompliziert, solange keine heißen Rauchgase durch das Rohrsystem in den Raum oberhalb der abzuschottenden Decke gelangen. Dies ist bei den gängigen Dimensionen nicht zu befürchten, wenn das Leitungssystem geschlossen ist. Ob diese einfache technische Begründung, die uns seit drei Jahrzehnten bisher begleitet, so auch vom DIBt gesehen wird, muss abgewartet werden. Derzeitige pragmatische Lösungen liegen vor. Ergebnisse aus Prüfungen für derartige Anschlussstationen wurden bereits gemacht. Für den Anwender ist zur eigenen Sicherheit bei dem Hersteller des Rohrsystems oder von Rohrabschottungen eine schriftliche Bestätigung der Ausführung einzuholen.

Info

Was ist eine Mischinstallation?

Es stellt sich die Frage, ob „Mischinstallation für Trink- und Heizungsleitungen“ überhaupt der richtige Begriff ist. Im Allgemeinen wird „mischen, vermischen oder durchmischen“ wahrscheinlich mehr mit dem Farbmischen oder Vermengen von Stoffen, wie bei Beton, in Verbindung gebracht.

Im Brandschutzbereich wird der Begriff „Mischinstallation“ bereits verwendet: In der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist unter Mischinstallation zu finden (MVV TB /3.2.7): „Verwendung verschiedener Brandmeldertypen (Mischinstallation). Sollen bei der Ausführung der Feststellanlage verschiedene Brandmeldertypen gleichzeitig in einer Anlage verwendet werden können (Mischinstallation), ist dies für die entsprechenden Brandmelder nachzuweisen und in der Bauartgenehmigung anzugeben.“

In der Sanitärtechnik ist der Begriff auch schon belegt, dies bereits seit mehreren Jahrzehnten. Werden verschiedene Materialien in einer Trinkwasser-/Heizungsanlage, die aufgrund ihrer Bestandteile unter bestimmten Einbaubedingungen zu Korrosionsvorgängen führen können (Kupfer/Messing/Rotguss/Stahl) verwendet, spricht man von einer Mischinstallation.

Autoren

Dipl-Ing. Gerhard Lorbeer ist in der Versorgungstechnik als Fachautor, Sachverständiger und Referent für Fachseminare tätig. Daneben ist er Mitglied in Normenausschüssen. E-Mail: glaurus@email.de

Karl-Heinz Brandenburg ist Lehrbeauftragter an der Beuth-Hochschule für Technik in Berlin und Dozent im Fachbereich Trinkwasser- und Abwasserinstallationen sowie Schall- und Brandschutz. Außerdem ist er Mitglied im Normenausschuss Gebäude- und Grundstücksentwässerung. E-Mail: Planen-Beraten-Betreuen@gmx.de

Dietmar Stump ist Fachjournalist. Sein Pressebüro DTS bearbeitet die Themenschwerpunkte Sanitär, Heizung und erneuerbare Energien. 67551 Worms, Telefon (0 62 41) 9 33 89 94, E-Mail: dietmar.stump@t-online.de