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1. BIMSCHV

Überraschende Änderung

Schornsteine kleiner Festbrennstofffeuerungen sollen zukünftig deutlich über die Dachfirste gezogen werden. Auch dann, wenn der Schornstein nicht firstnah eingebaut ist. Diese Änderung der 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) ist für die Ofenbranche überraschend gekommen und wirkt sich als weitreichende Verschärfung für die Höhe der Schornsteinmündungen aus. Der Zentralverband hat zusammen mit weiteren Verbänden der Ofenbranche ein Positionspapier erstellt, das sich unter www.zvshk.de herunterladen lässt (im Suchfeld den Quicklink QL54117143 eingeben).