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Legionellen auf der Spur

Erinnern Sie sich noch? Als im November 2011 die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten ist, hat sie viel Bewegung in die SHK-Branche gebracht. Und darüber hinaus: Vermieter wurden aufgeschreckt, Behörden aufgeweckt und letztlich auch die Öffentlichkeit für das wichtige Thema Gesundheitsschutz sensibilisiert. Die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und das Gespür dafür wurden auf eine neue Ebene gehoben. Den Anspruch formuliert die Verordnung eindeutig. In § 1 TrinkwV heißt es: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen.“

Unmittelbar in den Fokus sind dabei die Legionellen gerückt. Regelmäßig finden sich zum Beispiel Überschriften zu Legionellenfällen in Tageszeitungen, etwa: Legionellen in der Sporthalle (Teltow-Fläming, 14. Januar 2018), Legionellen in der Schwimmhalle Brand (Aachen, 8. Oktober 2018), Badegast mit Legionellen infiziert (Stuttgart, 9. Oktober 2018), Legionellen-Alarm im Trinkwasser (Würzburg, 9. Dezember 2018). Aber mit der Novellierung waren Legionellen nicht mehr allein das Problem von Krankenhäusern, Altenheimen und öffentlichen Liegenschaften; vermieteter Wohnraum generell steht seitdem unter strengerer Beobachtung.

Wird bei einer Legionellenprüfung der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionellen (KBE = koloniebildende Einheiten) in 100 ml Trinkwasserprobe überschritten, so hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage gemäß § 16 Absatz 7 Nummer 2 der Trinkwasserverordnung eine Gefährdungsanalyse für die mit Legionellen kontaminierte Trinkwasserinstallation zu erstellen. Mehr dazu erfahren Sie auf Seite 36 in dieser SBZ-Ausgabe (Beitrag: Gefährdungsanalyse Trinkwasser). Die Verbände-Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Gefährdungsanalyse“ beschreibt außerdem als allgemein anerkannte Regel der Technik ausführlich die verbindlichen Vorgaben zu Ablauf, Aufbau und Inhalten eines Gutachtens zur Gefährdungsanalyse. Wie eine Ortsbesichtigung beim Kunden ablaufen soll und wie daraus ein Gutachten wird, beschreiben wir ab Seite 40 (Beitrag: Wenn die Installation zur Gefährdung wird).

Wer sich mit Legionellen infiziert, kann an Legionellose erkranken. Die wichtigsten Ausprägungen sind Legionärskrankheit (eine Form der Lungenentzündung) und Pontiac-Fieber. Fachleute gehen davon aus, dass die Legionellose 15 000 bis 30 000 Mal pro Jahr allein in Deutschland auftritt. Allerdings sehen Ärzte bei Lungenentzündungen häufig keine Veranlassung, mittels Laboruntersuchung nach Legionellen zu suchen. Sie bleiben als Ursache verborgen. Das macht es trotz Meldepflicht schwierig, belastbare Zahlen zur Häufigkeit der Legionärskrankheit zu erhalten.

Für mich ist damit klar: Sie als SHK-Handwerksunternehmer leisten einen großen Beitrag zum Gesundheitsschutz Ihrer Kunden. Das kann nicht oft genug gesagt werden.

Ich wünsche Ihnen gute Geschäfte

Ihr

Dennis Jäger

SBZ-Chefredakteur