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Mehr als Schall und Rauch

Der Einsatz von metallenen nichtbrennbaren Leitungen aus Guss oder brennbaren Kunststoffleitungen in der wasserführenden Gebäudetechnik wird in Fachkreisen immer wieder diskutiert. Gerade beim Thema Brandschutz scheiden sich die Geister. Hier wird oft mit Vorurteilen argumentiert: Gussrohr platzt, wenn es brennt, Kunststoffrohre erzeugen giftige Gas, dafür neigen sie weniger zu Inkrustationen, weil sie glattwandiger sind. Eine weitere typische Aussage: Die Lebenserwartung von Gussrohren ist höher, weil? Doch wie immer sollte man auch bei der Betrachtung schalldämmender Abwassersysteme den gesunden Menschenverstand walten lassen. So platzen Gussrohre nicht, wenn es brennt, der Anteil giftiger Gase von Kunststoffrohren muss im Verhältnis zur Rauchentwicklung der gesamten Brandlast gesehen werden, die Inkrustationsneigung wird kaum durch die Art der Rohrwandung oder des Rohrmaterials beeinflusst. Streitpunkt Lebenserwartung: Es gibt sowohl Guss- als auch Kunststoffrohrleitungen, die in den Gebäuden vor über 50 Jahren eingebaut wurden und heute noch uneingeschränkt ihren Dienst verrichten. Es gibt zwar immer wieder Fälle, die einer Erneuerung oder Reparatur bedürfen, aber: Die Ursachen von Schäden bei den verschiedenen Materialen unterscheiden sich naturgemäß. Ein Großteil der Schäden entsteht durch Missachtung von Montage- und Verlegeregeln, sei es durch falsche Befestigung oder mangelndes Gefälle.

Stand der Technik

Die Dimensionierung, Auslegung und Installation von Abwasserleitungen (Schmutz- und Regenwasser) in Gebäuden sind europäisch in der DIN EN 12056 geregelt. In Deutschland gilt zusätzlich die DIN 1986-100 mit ergänzenden nationalen Regelungen. Mittlerweile ist in der Entwässerungstechnik die sogenannte Mischinstallation, ein Materialwechsel von brennbaren auf nichtbrennbare Rohre, oft anzutreffen. Beispielsweise bei einem Strang aus Guss und Anschlussleitungen aus Kunststoff in der Etage. Neben der überarbeiteten DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) entwickelt sich die VDI-Richtlinie 4100 immer mehr zum Schallschutz-Maß im Wohnungsbau. In Deutschland ist das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – auch das von Abwasserleitungen – in der DIN 4102-1 klassifiziert. Parallel dazu gibt es die europäische Klassifizierungsnorm DIN EN 13501-1. Beide Normen sind derzeit gültig, eine Ablösung der deutschen Norm steht irgendwann bevor. Größter Unterschied: In der europäischen Norm werden die brandbegleitenden Eigenschaften des Werkstoffes – „Rauchentwicklung“ und „Abtropfen im Brandfall“ – genau untersucht und entsprechend in der Baustoffklassifizierung berücksichtigt. Dementsprechend gibt es viele Klassen und Nebenklassen. Zwar lassen sich die „europäischen Ergebnisse“ nicht eins zu eins auf die weiterhin gültige DIN 4102-1 übertragen. Aber die Klassifizierung ist Ausdruck der Erfüllung höchster Sicherheitsansprüche.

Mögliche Fehlerquelle: Ummantelung

In der Deckendurchführung wird häufig ein sogenannter Schallschutzschlauch um das Abwasserrohr gewickelt. Damit soll der direkte Kontakt des Rohres mit dem Baukörper verhindert werden. Da in den meisten Durchführungen durch die Anordnung des Abzweiges ein Verbinder angeordnet ist, wird die Faltenbildung dieser Ummantelung meist ignoriert. So können Undichtigkeiten zwischen der Rohrleitung und der Schallschutzummantellung in der Deckendurchführung entstehen. Ob bei Leitungen aus Kunsstoff oder metallischen Leitungen, aus brandschutztechnischer Sicht kann das nicht akzeptiert werden. Die Argumentation, dass der später eingebrachte Mörtel das Schallschutzmaterial an das Rohr andrückt, ist Wunschdenken. Hier sind für den fachgerechten Brand- und Schallschutz möglichst flexible Ummantelungen zu verwenden. Damit können auch Abzweige oberhalb oder innerhalb der Decke so ummantelt werden, dass keine Öffnung zwischen Ummantelung und Rohr entstehen kann. Damit ist die Entkoppelung vom Baukörper gewährleistet. Undichtigkeiten, die zwischen den Nutzungseinheiten durch eine mangelhaft ausgeführte Deckendurchführung entstehen, können erhebliche Kosten für den Gebäudebetreiber verursachen. Nämlich dann, wenn in Wohnungen beispielsweise Zigarettenrauch von anderen Wohneinheiten eindringt. Damit wird die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch eingeschränkt. Dieser Mangel kann mietrechtliche Folgen haben und erhebliche Gewährleistungsansprüche nach sich ziehen.

Mögliche Fehlerquelle: Rohrbefestigung

Eine weitere Fehlerquelle besteht im Bereich der Rohrbefestigungen. Tatsächlich kann schon eine simple Befestigung über Funktion und Nichtfunktion einer Abschottung entscheiden. Aus diesem Grund sind im Verwendbarkeitsnachweis einer geprüften Rohrabschottung auch immer gleich Angaben zur entsprechenden Rohrbefestigung enthalten. Ist im Verwendbarkeitsnachweis eine bestimmte Schellenart und -anordnung vorgeschrieben, so sind sie Teil der Rohrabschottung. Bei brennbaren Kunststoffleitungen ist eine derartige Befestigung bindend oberhalb der Decke (meist 400 bis 600 mm) bei Deckendurchführungen auszuführen, bei Wanddurchführungen beiderseits der Wand. Ohne diese vorgegebene Befestigung kann die an der Decke angebrachte Manschette nicht funktionieren. Hintergrund ist, dass im Brandfall die Leitung nicht abrutschen darf. Daher ist eine Rohrbefestigung zu wählen, die die Leitung unbedingt in Position hält. Die häufig eingesetzten Losschellen, die aus Schallschutzgründen verwendet werden, sind hier nicht statthaft. Befestigungen müssen das Rohr im Brandfall in Position halten. Daher muss das in der Abschottung befindliche Rohr fest mit dem Baukörper verbunden sein. Der Hintergrund dazu ist einfach. Im Brandfall wird das Rohr durch die Manschette zusammengedrückt. Da das innerhalb der ersten Minuten passiert, muss das Rohr, auch mit Formteil, durch die Schelle oberhalb der Decke in Position gehalten werden. Dies über die gesamte Branddauer. Die Brandschutzmasse aus der Manschette darf nach dem Aufschäumen nicht mechanisch belastet werden. Daher ist diese Befestigung ein wesentlicher Bestandteil der Rohrabschottung und Teil der vom Installateur bestätigten Übereinstimmungserklärung. Dieser Punkt muss auch in die Überlegungen zum Schallschutz einbezogen werden. Es können hier keine losen Schellen verwendet werden, da das Rohr sicher gehalten werden muss, auch wenn das Rohr durch die Temperaturen aus dem Brandraum oberhalb der Decke weich wird und schmilzt. Als Folge daraus ist der Schallschutznachweis, sofern auf bestimmte Schellen verwiesen wird, meist kritisch zu sehen, zumindest sollte hier nachgefragt werden. Der Brandschutz hat hier oberste Priorität.

Bei Gussrohrleitungen sind die Befestigungsregeln der Rohrhersteller nur dann umsetzbar und möglich, wenn im Verwendbarkeitsnachweis keine weiteren Hinweise dazu enthalten sind. Sind im Verwendbarkeitsnachweis Befestigungsanordnungen vorgeschrieben, so sind diese auch strikt einzuhalten. Längenänderungen und Zwangskräfte sind grundsätzlich zu berücksichtigen, da das Rohr im Deckendurchbruch verbleibt und abgesichert werden muss. Im Brandfall können dabei Öffnungen im Deckendurchbruch an der Rohrwand entstehen. Planer und Ausführende sollten das immer berücksichtigen, da diese Hinweise in Verwendbarkeitsnachweisen als Voraussetzungen für die Ausführung zu finden sind.

Schallschutz

Das Rohr eines häuslichen Entwässerungssytems transportiert primär Abwasser und das soll möglichst leise geschehen. Unabhängig von höheren Schutzzielen werden Mindestanforderungen an den Schallschutz verbindlich eingefordert. Die dafür notwendigen bauordnungsrechtlichen Grundlagen sind in der DIN 4109: 2016-07 (Schallschutz im Hochbau) geregelt. Durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH: Urteil vom 4. Juni 2009 – VII ZR 54/07) hat die Rechtsprechung hinsichtlich des werkvertraglich vereinbarten Schallschutzes in Wohnungen und Gebäuden jedoch schon länger eine bedeutsame Änderung erfahren, die von allen am Bau Beteiligten berücksichtigt werden muss. Die bei der Installation von Sanitäranlagen einzuhaltenden Anforderungen gehen bezüglich der zulässigen Schallpegel über die in DIN 4109 genannten Werte hinaus. Aber aufgepasst: Die in der VDI 4100 definierten Schallschutzstufen gelten für Geräusche aus fremden Wohnungen gegenüber schutzbedürftigen Räumen. Zu diesen zählt die VDI-4100-Richtlinie alle Aufenthaltsräume ab 8 m² Fläche – darunter eben auch Badezimmer ab dieser Größe. Das bedeutet jedoch, dass für kleinere Badezimmer oder andere Rückzugsorte (< 8 m²) in der Wohnung keine Anforderungen nach VDI einzuhalten sind. Ein Punkt, der kritisch zu hinterfragen ist, denn: Wird die Einhaltung der VDI 4100 werkvertraglich vereinbart, gelten die einzuhaltenden Werte für Bäder mit weniger als 8 m² Fläche nicht. Die feinen Unterschiede zwischen nicht schutzbedürftigem Bad und schutzbedürftigem Komfortbad in der Raumgröße zu suchen ist fast schon herabsetzend. Bei Eigentumswohnungen macht der Unterschied überhaupt keinen Sinn. Hier zählt nicht, ob der Raum schutzbedürftig ist oder nicht, sondern Kaufpreis und Wert. Wer will schon eine Wohnung mit einem Bad kaufen, egal wie groß, in dem jede WC-Spülung aus einer anderen Wohneinheit deutlich als Geräusch von der Nebenwohnung wahrgenommen wird? Das mindert den Wert und den Wertzuwachs, sodass es durchaus zu Klagen kommen kann.

Brandschutz

Mangelhaft ausgeführte oder gar fehlende vorbeugende Brandschutzmaßnahmen können gefährliche Auswirkungen haben. Wenn erst ein Brand ausbricht, dann ist keine Nachbesserung mehr möglich, die Katastrophe nimmt ihren Lauf. Zweifellos liegt eine hohe Gefährdung in der wasserführenden Gebäudetechnik bei der Brandweiterleitung von Nutzungseinheit zu Nutzungseinheit. Gerade die durch das gesamte Bauwerk führenden haustechnischen Leitungsanlagen mit ihren Bauteilöffnungen bedingen geprüfte und zugelassene Brandschutzlösungen, die von der Industrie hergestellt werden, inklusive Brandversuchen, durch die die Eignung ermittelt wird. Leitungsabschottungen werden jedoch vielfach immer noch unterschätzt. Zweifellos sind bei den heutigen Bauweisen große Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen für die Leitungen notwendig. Die können aber im Brandgeschehen schnell außer Kontrolle geraten und für eine Brandweiterleitung sorgen. Daher sind die dafür vorgeschriebenen Abschottungsmaßnahmen bei Durchdringung von Rohrleitungen von Wänden und Decken wichtig und notwendig und entsprechende Vorgaben und Vorschriften unbedingt einzuhalten.

Besonders wichtig ist es, schon bei der Planung des Leitungsnetzes den Brandschutz zu berücksichtigen. Das macht die Montage bei der Ausführung einfacher und sicherer, zusätzlich sind die geplanten Lösungen auch kostengünstiger, weil aufwendige Nachbesserungen entfallen. Der Anwender/Installateur auf der Baustelle steht für die Ausführung ein. Mit der Unterschrift auf der Übereinstimmungserklärung (Bauunterlage) bestätigt er, dass diese Ausführung dem Verwendbarkeitsnachweis entspricht. Auch sollte er sich darüber im Klaren sein, dass damit die Forderung nach Einhaltung der Schutzziele bestätigt wird.

Angebot an Rohrleitungswerkstoffen

Abwasserleitungen unterscheiden sich in Werkstoffe aus Metall oder aus Kunststoff. Es sind dickwandige oder dünnwandige Leitungen, unterschiedliche Kunststoffe, Verbundwerkstoffe oder beschichtete Leitungen verfügbar. Anforderungen bestehen durch thermische und mechanische Belastungen, Befestigungsabstände, Korrosion, Chemikalieneinfluss, Reparaturfreundlichkeit und Wartung. So ist der Befestigungsabstand von Entwässerungsleitungen mit den verbundenen Anforderungen abzustimmen. Wird für das Leitungssystem Trinkwasser eine thermische Desinfektion geplant, so sind gegebenenfalls die Befestigungsabstände der Entwässerungsleitung auf diese Temperaturen abzustimmen.

Alle Anforderungen müssen mit den Merkmalen und Eigenschaften eines Rohrsystems zum optimalen Nutzen für das Gebäude zusammengebracht werden. Um eine Bewertung für die Eignung zu erhalten, kann auf die individuellen Erfahrungen und Überlegungen zurückgegriffen werden. Bei Unklarheiten sollte man den/die Hersteller kontaktieren. Es sollte gut überlegt sein, was für eine Art der Abschottung und wie die Abschottung zum Einsatz kommt. Wird in der Ausführung auf der Baustelle vom Verwendbarkeitsnachweis abgewichen, ist dies zu dokumentieren und zu begründen.

Fazit

Abwassersysteme nur über die ureigenste Funktion zu bewerten, kann zu fehlerhaften Anlagen führen. Nicht nur ihre Funktion ist zu bewerten, sondern auch die Nutzung. In öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen (auch in Gebäudeteilen, die einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind) ist auf diesen Einsatz hin zu planen. Die Anforderungen, die auf den verschiedenen Bereichen wie Brandschutz, Schallschutz, Vandalismus, Beschädigung, Einfluss durch die Raumnutzung basieren, müssen bereits bei der Planung zusammengeführt werden. Ausschreibungen, die nicht alle Punkte berücksichtigen, führen meist zu Diskussionen, die teuer werden können.

Vandalismus ist ein zunehmendes Thema. Das gilt es zu bewerten. Daher sind frei zugängliche Leitungsabschnitte entsprechend zu schützen oder so zu wählen, dass Beschädigungen erschwert werden. Das gilt auch für Dämmungen, Brandschutzmaßnahmen und Befestigungen. Für den Schallschutz sind Werte maßgebend, die jedoch auf die jeweilige Bauaufgabe abgestimmt werden müssen. Luftschallwerte sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Zur Sache

Was ist Luft- und Körperschall?

Luftschall: Er breitet sich kugelförmig aus. Die Luftschallwellen werden von Raumbegrenzungen und Einbauten reflektiert und in Schwingungen umgesetzt. Dabei wird der auftreffende Luftschall in Körperschall umgewandelt, der dann in den benachbarten Raum abstrahlt. Bei der Luftschalldämmung soll der Schalldurchtritt durch Wände oder Decken verhindert bzw. gemindert werden. Eine Dämmung erfolgt vor allem durch die Verwendung schwerer, massiver Konstruktionen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Schächte und Kanäle. Insgesamt sind alle schallschutztechnisch relevanten Konstruktionen möglichst dicht auszuführen.

Körperschall: Als Körperschall wird der Schall bezeichnet, der sich mit einer höheren Frequenz als 15 Hz über feste Körper überträgt. Er selbst ist nicht hörbar, kann aber durch Abstrahlung von Flächen in Luftschall verwandelt und somit hörbar werden. Für die Übertragung des Körperschalls sind meist bautechnische Gegebenheiten verantwortlich, wie falsche und/oder nicht sachgemäß installierte Einbauten. In festen Körpern wird der Körperschall mit nur sehr geringen Verlusten und besonders weit durch wasserführende Rohrleitungssysteme verbreitet. Um eine Schallausbreitung zu unterbrechen oder zu mindern, können elastische Stoffe als Zwischenschicht (Installation und Baukörper) zur Körperschallentkopplung verwendet werden. Achtung: Jeder noch so kleine direkte punktuelle Kontakt eines Installationsgegenstandes mit dem Baukörper ist bereits eine Schallbrücke und in der Lage, alle mit noch so großem Material- und Arbeitsaufwand erstellten Schallschutzmaßnahmen zunichtezumachen.

Kurzinterview

Comeback eines Klassikers

Das schalldämmende Hausabflusssystem Friaphon ist demnächst wieder auf dem deutschen SHK-Markt erhältlich. Die Sanitärtechnik Eisenberg GmbH, bekannt unter dem Namen Sanit, hat den Vertrieb für das Abwassersystem übernommen und es in ihr Produktportfolio integriert. Im vierten Quartal beginnt das Unternehmen mit der offiziellen Markteinführung. Die SBZ wollte von Stephan Wüst wissen, welche Gründe ausschlaggebend waren für das Comeback von Friaphon.

SBZ: Nach dem Aus der Division Gebäudetechnik der Friatec (2012) war es sehr leise um Friaphon geworden, es war praktisch von der SHK-Bildfläche verschwunden. Jetzt heißt es plötzlich: „Wieder erhältlich.“ Warum diese Kehrtwendung?

Stephan Wüst: Das ist nicht ganz richtig. Friaphon wurde für Exportmärkte weiter produziert. Auch in Deutschland war es schon kurze Zeit nach dem Vertriebsstopp wieder über Girpi (Aliaxis) erhältlich. Beispielsweise wurde es in der vorgefertigten Registertechnik von Sanit verwendet. Dazu gab es einige SHK-Betriebe, die weiterhin Friaphon bevorzugten und einbauten. Sie wurden regional über den SHK-Fachgroßhandel bedient. Gerade in Großprojekten, wie der Messe Köln oder dem Projekt Magnus 31 (Köln), wurde das schalldämmende Hausabflusssystem Friaphon von den SHK-Fachplanern und den SHK-Betrieben eingesetzt. Also war die Nachfrage nach dem System immer vorhanden, nur auf einem niedrigen Niveau.

SBZ: Das wollen Sie jetzt ändern. Was stimmt Sie optimistisch für einen erfolgreichen Relaunch?

Wüst: Dafür gibt es einige gute Gründe. Friaphon ist nach wie vor als Marke bekannt und bei den Handwerkern aufgrund der einfachen und sicheren Verarbeitung immer noch beliebt. Dies auch aufgrund seiner drei Verbindungsarten (Stecken, Kleben, Spannen). So lassen sich fast alle Bauaufgaben erfüllen. Die Fachplaner schätzen die hohen Schall- und guten Brandschutzeigenschaften. Gerade die Materialeigenschaften im Brandfall (nach europäischer Norm) sind bei Friaphon für ein Kunststoffrohr-Abwassersystem einzigartig und auf einem hohen Niveau, fast vergleichbar mit gusseisernen Abwassersystemen. Wir sehen in Friaphon auch eine gute Ergänzung zu den Vorwandsystemen von Sanit.

SBZ: Ein bekanntes Produkt im Portfolio zu haben, reicht beim dreistufigen Vertriebsweg allerdings nicht aus. Der Sanitär-Fachgroßhandel erwartet einen Support, auch der SHK-Betrieb will betreut werden. Dazu ist der Markt an schalldämmenden Hausabflusssystemen stark umkämpft. Wie wollen Sie künftig wieder beim Handel und den Fachbetrieben punkten?

Wüst: Wir haben ein langfristiges Konzept entwickelt. Eine erfolgreiche Marktbearbeitung ruht auf drei Säulen: Marketing, PR und Außendienstmannschaft. Für Punkt 1 und Punkt 2 gibt es gebündelte Maßnahmen, speziell auch für digitale Medien. Bei Punkt 3 steht eine versierte und erfahrene Außendienstmannschaft zur Verfügung. Ein Großteil dieser Mitarbeiter war schon in der damaligen Division Gebäudetechnik der Friatec im Außendienst tätig. Sie kennen also das Produkt, seine Eigenschaften und Vorteile aus dem Effeff und verfügen über genügend Erfahrung im Gespräch mit dem Fachgroßhandel, den Fachplanern und den Verarbeitern. Am Standort von Sanit in Eisenberg steht zudem ein großzügiges Schulungszentrum zur Verfügung.

SBZ: Haben Sie sich ein gewisses Zeitfenster für den Relaunch gesetzt?

Wüst: Wir setzen uns nicht unter Druck. Ein solcher Relaunch bedarf einer gewissen Zeitachse, ein Erfolg braucht seine Zeit. Wir schauen optimistisch in die Zukunft, da die ersten Gespräche mit dem Fachgroßhandel, Investoren sowie Fachbetrieben sehr zufriedenstellend waren. Von der Qualität von Friaphon sind wir überzeugt.

SBZ: Herr Wüst, vielen Dank für die interessanten Erläuterungen.

Info

Baustoffklassen nach DIN 4102-1

A1= nicht brennbar

A2= nicht brennbar

B1= schwer entflammbar

B 2= normal entflammbar

B 3= leicht entflammbar

Info

Baustoffklassen nach DIN EN 13501

A1= nicht brennbar

A2= nicht brennbar

B, C= schwer entflammbar

D, E= normal entflammbar

F= leicht entflammbar

s1= keine/kaum Rauchentwicklung

s2= begrenzte Rauchentwicklung

s3= unbeschränkte Rauchentwicklung

d0= kein Abtropfen

d1= begrenztes Abtropfen

d2= starkes Abtropfen

Autor

Dietmar Stump ist Fachjournalist. Sein Pressebüro DTS bearbeitet die Themenschwerpunkte Sanitär, Heizung und erneuerbare Energien. 67551 Worms, Telefon (0 62 41) 9 33 89 94, E-Mail: dietmar.stump@t-online.de