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HEIZUNG

MAP-Übergangsfrist endet im September

Wer sich als Endkunde in diesem Jahr für eine neue Heizung entscheidet und eine Förderung durch das Marktanreizprogramm (MAP) in Anspruch nehmen möchte, muss den entsprechenden Antrag noch vor der Auftragsvergabe für den Einbau des Wärmeerzeugers stellen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach der Inbetriebnahme. Wissenswertes über das aktuelle Antragsverfahren findet man unter www.zvshk.de (als Suchwort den Quicklink QL72117025 eingeben).

Bis zum 30. September 2018 gilt eine Übergangsregelung für Antragsteller, die ihre Heizungsanlage noch im Jahr 2017 in Betrieb genommen haben: Diese können die MAP-Förderung für ihre Anlage nachträglich bis zum 30. September 2018 online beantragen. Dafür müssen von Antragsteller und Fachunternehmer ausgefüllte Erklärungen gemeinsam mit dem neuen Antragsformular beim Bafa eingereicht werden.

Die Übergangsfrist gilt allerdings nicht für gewerbliche Antragsteller, für Anträge auf Innovationsförderung einer Solarthermieanlage oder einer effizienten Wärmepumpe (inkl. Prozesswärme) sowie für Anträge auf Förderung einer Visualisierungsmaßnahme.

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