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Das neue Mindestlohngesetz

Gehört haben wir es alle schon mal: Seit dem 1.1.2015 gilt das neue Mindestlohngesetz. Richtig, werden viele sagen. Andere finden es ok. Ein paar wenige Ewiggestrige und Weitblickende lehnen es ab. Was bedeutet es aber für unsere SHK-Branche?

Die Betriebe der deutschen SHK-Branche sind doppelt negativ vom Mindestlohngesetz betroffen: Einmal wegen der Höhe des zu zahlenden Lohnes – das wird jedoch selbst in den ostdeutschen SHK-Betrieben kein wirkliches Problem mehr sein. Oder, meine Herren Monteurtrupp-Verleiher? Eher vielleicht noch weiter im Osten. Zum anderen trifft es alle SHK-Betriebe wegen der erhöhten Aufzeichnungspflichten. Jeder SHK-Betrieb muss genaue Aufzeichnungen über die Arbeits- und Pausenzeiten seiner Mitarbeiter führen. Diese Aufzeichnungen müssen zwei Jahre lückenlos aufbewahrt werden. Falls man das nicht kann, drohen saftige Strafen, die im Rahmen der Gesetzesänderung noch erhöht wurden. Naja, die zusätzlichen 1500 Mann beim Zoll, die das Einhalten des neuen Gesetzes und der Aufzeichnungspflichten überwachen sollen, müssen auch irgendwie finanziert werden: Neue Autos, neue Uniformen, neue Funkgeräte, neue Planstellen, neue Büros usw..

Wer in unserer Branche die Einführung eines Mindestlohnes lauthals begrüßt hat, könnte auf dem falschen Fuß „Hurra“ geschrien haben, denn die Tragweite der Erfassungspflichten ist vielen bis heute nicht bekannt. Beispielsweise gilt die Aufzeichnungspflicht eigentlich bereits seit August 2014 – u. a. auch bei Minijobbern! Hoppla! Haben Sie nicht gewusst? Also dann ab heute (nach-)bessern! Brutal wird es dann, wenn die Herren und Damen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am helllichten Tag in ihren Geschäftsräumen stehen und die Razzia beginnt. Als zimperlich sind die FKSler nicht verschrien. Auch ihre Autos oder Kleintransporter vor der Haustür machen sich nicht gut. Wenn sie dann noch polizeiliche Unterstützung mitbringen, wird es erst recht unangenehm. Besonders in ländlichen Gegenden spricht sich sowas rum wie ein Lauffeuer und die Folgen für den Ruf eines Unternehmens sind nicht abschätzbar. Man könnte insofern von einem Mittelstandskriminalisierungsgesetz sprechen.

Der innerbetriebliche Schaden kommt hinzu, wenn regalweise Unterlagen der Lohn- und Baustellenbuchhaltung beschlagnahmt werden. Glauben die Zöllner denn wirklich, dass sie die Lohndumpingprofis erwischen? Das glauben sie wahrscheinlich selber nicht! Vielmehr ist anzunehmen, dass durch die Drangsalierung des Handwerks schneller mehr Kohle in die Kassen gespült wird als durch Schaufensterfestnahmen gegen organisiert vorgehende Menschenhändler und Sklaventreiber. Dieses Gesetz ist eine Gelddruckmaschine für die Zollverwaltung. Herr Schäuble reibt sich die Hände.

Übrigens: In Privatwohnungen verwahrte Lohnunterlagen können nicht beschlagnahmt werden, weil diese Räume durch das Grundgesetz geschützt sind. Um einen richterlichen Beschluss für eine Hausdurchsuchung zu erwirken, braucht es mehr als den Generalverdacht gegen ein Steuern zahlendes, in der Regel ehrbares Handwerksunternehmen. Auch hier gilt: Wer es zu bunt treibt, wird zu Recht hart angefasst! Was jedoch eine neue Dimension der Kriminalisierungsstrategie der großen Koalition unter Führung der Walküre aus der Eifel, Andrea Nahles, gegen den gewerblichen Mittelstand darstellt, sind die übertriebenen Aufzeichnungspflichten.

Jeder, der irgendwann mal ein mittelständisches Unternehmen von innen gesehen hat, weiß, dass nicht immer alles sofort ganz korrekt nach den Buchstaben des Gesetzes abgeheftet wird. Vielleicht sollten wir unsere renitenten Stundenzettel-Vergesser mal zu Frau Nahles schicken. Diese kann sich dann ein Bild von den mangelhaft oder gar nicht ausgefüllten Stundenzetteln machen. Im Übrigen sollte man auch alle Regierungsmitglieder zwingen, innerhalb von sieben Werktagen ihre Stundenzettel vorzulegen! Viel Spaß beim Kontrollieren, Frau Merkel!

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Diese SBZ-Kolumne wird von Brancheninsidern geschrieben, die frei von täglichen Zwängen zum Nachdenken anregen und deshalb anonym bleiben möchten.

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