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Barrierefrei-Vorschriften für Wohnungen

Die Norm als Ratgeber DIN 18040-2

Die Zeiten, in denen das Bad als Ort der täglichen Körperhygiene diente, sind vorbei. In modernen Badkonzeptionen, sowohl bei Neubauten als auch bei Umbau und Modernisierung, gewinnt neben der Funktionalität das Wohlbefinden an Stellenwert. Der Wunsch, möglichst lange und eigenständig in den eigenen vier Wänden leben zu können, wird für die über 50-Jährigen immer bedeutender. Mit einer anpassbaren Planung und gezielt ausgewählten Sanitärobjekten verlieren barrierefreie Bäder ihr ­Negativimage steriler Zweckräume. Gute Gestaltung und Barrierefreiheit schließen sich nicht aus.

Eine statt zwei

Die Neufassung der DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen; 2011-09) ersetzt die DIN 18025-1 und -2. Statt barrierefreie Wohnungen und Wohnungen für Rollstuhlnutzer getrennt zu betrachten, werden die Empfehlungen der Norm zusammengefasst. Übersichtlich und einfach erfassbar werden mit der R-Kennzeichnung die über den Mindeststandard hinausgehenden zusätzlichen Anforderungen für Rollstuhlfahrer ausgewiesen. Dass Zugänglichkeit heute mehr bedeutet als die rollstuhlgerechte Nutzung, wird durch die erweiterten ­Anforderungen im Hinblick auf sensorische und kognitive Einschränkungen dokumentiert.

Neben der klaren Beschreibung von Schutzzielen schafft die Neufassung mit einer Öffnungsklausel Spielräume für innovative Lösungsansätze: „Die mit den Anforderungen nach dieser Norm verfolgten Schutzziele können auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden“.

DIN 18040 ist Stand der Technik

Im Gegensatz zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden ist Barrierefreiheit nach den Bauordnungen nicht für alle Wohnungen gefordert. In den meisten Bundesländern wird die Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeit mit dem Rollstuhl für einen Teil der Wohnungen im Neubau benannt: in der Regel in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen – in manchen Ländern ab vier bzw. ab sechs Wohnungen. Wie weitgehend eine Anpassbarkeit oder Ausstattung vorzuhalten ist, wird überwiegend nicht definiert.

Grundsätzlich benennt die DIN 18040-2 im Anwendungsbereich: „Die Norm gilt für Neubauten. Sie kann sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.“ Die Selbstverpflichtung zur barrierefreien Konzeption bei Modernisierung im Bestand trägt dem demografischen Wandel Rechnung. Bereits jetzt stehen viel zu wenige altersgerechte Wohnungen zur Verfügung. Wird durch den Bauherrn oder einen Fördermittelgeber Barrierefreiheit nach DIN benannt, ist mit allen am Bau Beteiligten die Anwendung der DIN 18040 abzuklären und vertraglich zu vereinbaren.

Nachrüstmöglichkeit jetzt Pflicht

Nicht der nachträgliche Umbau im Fall der Fälle, sondern die Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Bedürfnisse zeichnet die barrierefreie Konzeption aus. Aus diesem Grund fordert die DIN 18040-2 für alle Bäder im Wohnungsbau: „Die Wände von Sanitärräumen sind bauseits so auszubilden, dass sie bei Bedarf nachgerüstet werden können mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne.“ In Vorwandinstallationen und Trockenbauwänden sichern großzügige statt kleinteilige Traversenflächen Flexibilität. Am WC reduzieren Vorwandinstallationselemente mit auf beiden Seiten integrierten Befestigungsmöglichkeiten für Stütz- und Haltegriffe die Koordination zwischen unterschiedlichen Gewerken. Die erforderliche Tragfähigkeit und Stabilität der Unterkonstruktion ist in jedem Fall sichergestellt. Sind tragende Wände vorhanden, empfiehlt sich die Duschanordnung übereck. Unabhängig von Traversen können dann Duschsitze nachträglich individuell montiert und auch für schwere Personen angeboten werden.

Sturzprävention

Altersbedingte Veränderungen in Bezug auf die Motorik, Kraft und Geschicklichkeit führen zu einem höheren Sturzrisiko. Entsprechend hat Barrierefreiheit auch zum Ziel, Stürze und Sturzfolgen zu vermeiden. Die Forderung der DIN nach rutschhemmenden Bodenbelägen im Duschbereich, sinngemäß nach GUV-I 8527 mindestens Bewertungsgruppe B, trägt diesem Aspekt Rechnung. Mit der Novellierung der 18040 sind Türschwellen oder -anschläge innerhalb der Wohnung nicht mehr zulässig. Dies gilt auch für die Fußbodenausbildung zwischen Bad und Flur. Lediglich im Duschbereich ist eine Absenkung von maximal 2cm zulässig, jedoch „gegebenenfalls auftretende Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet werden“. Bemusterung und Positionierung von Haltegriffen oder Haken tragen darüber hinaus zur Sicherheit bei, wenn ein Hängenbleiben mit Kleidungsstücken ausgeschlossen ist.

Bewegungsraum genau definiert

Barrierefreie Flexibilität wird im Wesentlichen durch die Größe und Anordnung der zu Verfügung stehenden Bewegungsflächen bestimmt:

  • vor dem WC
  • vor dem Waschtisch
  • vor der Badewanne
  • vor der von außen entriegelbaren Tür
  • in der Dusche

Nach DIN 18040-2 sind im Mindeststandard 1,20 x 1,20m anzusetzen. Wünschenswert und optimal ist eine Orientierung am höheren Flächenansatz für Rollstuhlnutzer mit 1,50 x 1,50m. Bei beengten Verhältnissen im Bestand ist die zulässige Überlagerung der Bewegungsflächen eine wesentliche Komponente der Konzeption. Sind Kompromisse notwendig, empfiehlt es sich, die Unterfahrbarkeit der Objekte mitzubetrachten. Die zum Öffnen und Schließen der Tür notwendigen 50cm von Raumecken oder Objekten zur Mittelachse des Türdrückers werden in der Regel unterschätzt. Ob Schiebe- oder Drehflügeltür: In Bestandsbauten sollte dieser seitliche Anschlag nicht zugunsten der lichten Türbreite – die DIN fordert 90cm im Lichten – reduziert werden. In aller Regel ist für gängige Rollstuhlmodelle eine lichte Breite von 80cm ausreichend, wenn auch nicht komfortabel.

Rund um die Toilette

„Zur leichteren Nutzbarkeit des WC-Beckens ist ein seitlicher Mindestabstand von 20cm zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten einzuhalten“, fordert der Mindeststandard. Das einseitige Flächenangebot für Rollstuhlnutzer zum seitlichen Umsetzen auf das WC wird von 95cm auf 90cm reduziert. Die Bewegungstiefe von 70cm neben dem WC-Objekt und die Möglichkeit, sich anzulehnen (z.B. an eine Rückenstütze im Abstand von 55cm hinter Vorderkante), bleiben verpflichtend. Der für rollstuhlgerechte Wohnungen geforderte Abstand von 30cm zur Wand ist zu hinterfragen. Die DIN geht davon aus, dass beidseitig des WCs ein Stützklappgriff montiert werden kann. Für viele Personen bietet aber ein L-förmiger Griff an der Wand höhere Flexibilität. Um einen optimalen Stützabstand von 65 bis 70 cm zu realisieren, darf der Abstand zwischen WC und Wand dann nicht zu groß bemessen sein.

Gehfähige Personen benötigen in der Regel kein 70cm tiefes WC und auch nur ca. 30 % der Rollstuhlnutzer setzen seitlich um. Wenn keine Verpflichtung durch Fördermittelgeber besteht oder keine Individualanpassung für einen bestimmten Nutzer erfolgt, empfiehlt sich der Einbau von Standardmodellen mit einer Bautiefe von 55cm. Bei Bedarf sollte die Austauschbarkeit des Objektes möglich sein.

Nach den Empfehlungen der DIN 18040 erleichtern Sitzhöhen von 46 bis 48cm das Setzen und Aufstehen. Die Standardhöhe von 42cm wird bei evtl. durch Bautoleranzen entstandenen Abweichungen nach unten als deutlich zu niedrig empfunden. Individuelle Höhenanpassungen des WCs lassen sich mit der Auswahl des Vorwandinstallationselements realisieren. Neben der manuellen, stufenlosen Höhenveränderung, je nach Anbieter um 7 bis 10 cm, bieten motorisch verfahrbare Lösungen schnelle Anpassbarkeit bei häufigen Benutzerwechseln (siehe Extra-Beitrag in der SBZ 1/2012).

Dusch-WC reinste Erleichterung

Gerade im Intimbereich – insbesondere beim Gang auf die Toilette – möchte man so lange wie möglich ohne fremde Hilfe auskommen. Ein Stück Lebensqualität und Würde bleibt erhalten, wenn die persönliche Hygiene durch ein Dusch-WC gewährleistet ist. Während Toiletten mit eingebauter Dusche und Warmluft beispielsweise in Japan schon seit den 80er-Jahren in den Haushalten anzutreffen sind, hat sich im deutschsprachigen Raum dieses Sanitärobjekt bisher nicht auf breiter Basis durchsetzen können. Vor dem Hintergrund „ambulant vor stationär“ – sprich jeder soll und möchte so lange möglich zu Haue bleiben – wird diese Art WC an Bedeutung gewinnen. Im Hinblick auf die Nachrüstbarkeit ist abzuwägen, ob eine Komplettanlage oder ein Aufsatz für bestehende Anlagen ins Auge gefasst werden. Wasseranschluss und ein Elektroanschluss sollten grundsätzlich vorgehalten werden.

Rund um das Waschbecken

Barrierefreie Waschtische können sowohl im Stehen als auch im Sitzen genutzt werden. Entsprechend der Körpergröße ist eine ausreichende Beinfreiheit von 65 bis 70cm Höhe zu berücksichtigen und eine daraus resultierende Waschtischoberkante von 80 bis 85cm. Verletzungen durch den Siphon, wie unbemerktes Anstoßen oder Verbrühungen durch sich sammelndes Wasser, werden durch den Einbau eines Unterputzsiphons (alternativ Flachaufputzsiphon) verhindert. Modelle mit abgerundeter Formgebung können besser umgriffen werden und vermindern bei unkontrollierten Bewegungen die Verletzungsgefahr.

Wie in öffentlichen Sanitärräumen ist das unterfahrbare Waschtischangebot auch in Wohnungen für Rollstuhlnutzer nach DIN 18040-2 R unverzichtbar und die Vorgaben zu Knie- und Fußfreiräumen sind einzuhalten. Ablageflächen, Steckdosen und die Armatur im Greifbereich sind weitere Gesichtspunkte. Eine Einhebelmischbatterie mit langem Bedienelement eignet sich für Personen mit wenig Kraft und kurzer Reichweite. Ausziehbare Schlauchbrausen oder berührungslose Betätigungen bieten bei individuellen Anpassungen zusätzlichen Komfort. Alternativ zu Waschtischmodellen mit großzügigem Flächenangebot bieten seitliche Ablageflächen oder Vorsatzschalen Stellfläche für den täg­lichen Bedarf. Damit der Spiegel auch aus sitzender Position einsehbar ist, darf die Bauhöhe von Vorwandinstalla­tionselementen für den Waschtisch maximal 1,00 m betragen.

Stolperfalle Dusche

Wesentlicher für den Komfort und um Stürze zu vermeiden ist die niveaugleiche Gestaltung des Duschbereiches. Für Nutzer, die auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, ist die Ausbildung ohne Kante oder Absenkung die optimale Lösung. Während im Neubau bei frühzeitiger Planung bodengleiche Duschen bautechnisch kein Problem darstellen, müssen im Bestand aufgrund geringer Fußbodenhöhen umfangreiche bautechnische und häufig auch brandschutztechnische Fragestellungen in Bezug auf das Entwässerungssystem gelöst werden. Für eine gute Bedienbarkeit und die Nachrüstbarkeit mit Stütz-, Haltegriffen und einem Duschsitz hat sich die Übereckanordnung als günstig erwiesen. Der Einsatz eines mobilen Duschhockers in Wohnungen für Rollstuhlnutzer ist zwar zulässig, der Einhängesitz oder der fest montierte Duschsitz trägt jedoch zur Erhöhung des Bewegungsfreiraumes bei. Bei individuellen Anpassungen ist darauf zu achten, ob der Nutzer Links- oder Rechtshänder ist.

Lage und Ausbildung der Armatur in Verbindung mit einem L-förmigen Haltegriff schaffen die Grundlage für Mehrwerte im Detail. Abweichend von der nach DIN 18040-2 R geforderten beidseitigen Nachrüstmöglichkeit von Stützklappgriffen am Duschsitz kann auch der Haltegriff beim Setzen und Aufstehen unterstützen. Bei dieser Grundrissdisposition ist die gute Erreichbarkeit der Armatur gewährleistet. Mit Thermostat-Armaturen lässt sich nicht nur einfach die gewünschte, angenehme Wassertemperatur ­einstellen, sie schützen bei einer Temperaturbegrenzung auf 45°C auch vor Verbrühungen. Modelle mit nach unten ausgerichteten Hebeln verringern darüber hinaus die Verletzungsgefahr bei geringem Sehvermögen. Barrierefreie Einsteckhalter für den Duschkopf zeichnen sich durch ihre einhändige, intuitive Bedienbarkeit beim Verstellen der Höhe, Neigung und Richtung aus. Bei geringer Bewegungskoordination oder reduzierter Feinmotorik erhöhen Mechanismen ohne Drehbewegungen, die sich durch Drücken und Ziehen bewegen lassen, den Komfort.

Wand oder Vorhang

In aller Regel als Duschabtrennung nicht gewünscht, aber im Sinne des Universal-Designs am flexibelsten sind Duschvorhänge. Folgen diese der eingelassenen Duschtasse oder dem abgesenkten Bodenbereich, gewährleisten 5 bis 10cm hinter dieser Linie montierte Vorhangstangen, dass das Spritzwasser innerhalb der Dusche bleibt. Ist das Duschen nur mithilfe von Angehörigen oder Pflegekräften möglich, bieten halbhohe Schürzen Spritzschutz für die Assistenzperson. Statt einer fest an der Wand montierten Lösung kann die in die horizontale Haltestange einhängbare Lösung variabel positioniert werden.

Auch wenn Duschvorhänge im Hinblick auf die Barrierefreiheit die flexibleren Bewegungsräume bieten, können alternativ gezielt ausgewählte Glasabtrennungen im generationengerechten Bad angeboten werden. Neben der schienen- bzw. anschlaglosen Ausbildung im Bodenbereich ist auch der Pflegeaufwand (schmutz- und kalkabweisend) ein Auswahlkriterium. In Duschnischen bieten mehrteilige Drehfalttüren den Vorteil, dass die gesamte Breite geöffnet werden kann und beim Öffnen und Schließen weniger Fläche benötigt wird. Um eine Nutzung der Dusche mit einem Rollstuhl zu ermöglichen, sollten sowohl feststehende als auch drehbare Trennelemente einfach demontierbar und die angrenzenden Flächen spritzwassergeeignet sein. Kontrastreich gestaltete Gläser oder zusätzliche Markierungen verringern Stolper- und Verletzungsgefahren bei geringem Sehvermögen oder wenn beim Duschen die Brille abgelegt wird.

Dusche und/oder Badewanne

Die wahlweise Ausstattung des Bades mit einem barrierefreien Duschplatz oder einer Badewanne ermöglicht bei veränderten Lebenssituationen oder wechselnden Mietern die individuelle Anpassung. Statt einer alternativen Anordnung bieten großzügige Badlösungen mit beiden Objekten langfristig die flexibelste Nutzung und den höchsten Komfort. In Wohnungen für Rollstuhlnutzer fordert die DIN 18040-2 R explizit: „Das nachträgliche Aufstellen einer Badewanne z.B. im Bereich der Dusche muss möglich sein.“ Und: „Sie muss mit einem Lifter nutzbar sein.“ Abdichtung, Installationsführung und Anordnung der Armatur werden in diesem Falle idealerweise für beide Einbausituationen ausgebildet bzw. ausgemittelt positioniert.

Sicher abtauchen – Badewannen

Baden bedeutet mehr als Körperreinigung oder medizinische Anwendung. Auch wenn die Badewanne bei motorischen Einschränkungen eine Barriere darstellt, ist ihr therapeutischer Wert nicht zu unterschätzen. Besteht trotz verringerter Mobilität der Wunsch nach ganzheitlicher Entspannung, kann durch zusätzliche bauliche Maßnahmen und gezielt platzierte Stütz- und Haltegriffe die Benutzung unterstützt und die Gefahr zu stürzen reduziert werden. Vertikale Haltestangen, an der Wand und/oder zwischen Boden und Decke montiert, unterstützen gehfähige Personen beim Einstieg über den Wannenrand ebenso wie ein Untertritt oder die schräge Ausführung der Badewannenverkleidung. Das Setzen und Aufstehen wird in aller Regel mit horizontalen Stützgriffen gesichert. Manche Badewannenmodelle bieten aus diesem Grund bereits in die Wände integrierte Griffe.

Verbreiterte Badewannenränder an Längs- und Kopfende erleichtern den Transfer aus der sitzenden Position in die Wanne. Der Rollstuhlnutzer wechselt auf die angebotenen Verbreiterungen und gleitet über die Schräge des Kopfendes in den Wannenkörper. Der Ein- und insbesondere der Ausstieg muss durch Halte- bzw. Zuggriffe gestützt werden. Idealerweise wird die Einbauhöhe der Wanne individuell an die Sitzhöhe des Rollstuhls angepasst. Ist dies nicht möglich, empfiehlt sich eine maximale Höhe von 50cm – besser 46 bis 48cm wie beim WC oder Duschsitz.

Auch die Heizung berücksichtigen

Damit die vorgehaltenen Bewegungsflächen auch bei Nutzung eines Rollstuhls oder Rollators ausreichen, ist bei knappen Raumzuschnitten ein Heizkörper in Länge und Bautiefe frühzeitig zu berücksichtigen. Auf engem Raum ist auch das Risiko von Lackschäden beim Gebrauch von Hilfsmitteln höher. Aus diesem Grund ist auf die Positionierung außerhalb der Spritzwasserbereiche von Dusche und Waschbecken zu achten. Das Höhersetzen des Heizkörpers, Unterkante mind. 30 bis 40cm über Fußbodenoberfläche, gewährleistet, dass keine Schädigungen durch die Fußstützen eines Rollstuhles entstehen können.

Glatte Vorderseiten und gerundete Kantenausbildungen minimieren das Verletzungsrisiko im Falle eines Sturzes beim Umsetzen und die leichte Bedienbarkeit des Thermostatventils wird durch die Anordnung im Greifbereich in 85 bis 105cm Höhe ermöglicht. Fußbodenheizungen im Bad bieten den Vorteil, dass auf Badvorleger häufiger verzichtet wird und damit potenzielle Stolperstellen entfallen. Zusätzliche elektrische Fußbodenheizsysteme können im Bad so zur Sturzprophylaxe beitragen.

Licht – beidseitig vom Spiegel

Mit der Anordnung von Lichtauslässen wird die Grundlage für eine gute Beleuchtungslösung gelegt. Statt eines mittig im Raum angeordneten Auslasses für die Grundbeleuchtung sollten zukünftige Lampen in den Bereichen positioniert werden können, in denen am meisten Licht benötigt wird und wenig Schlagschatten zur Sicherheit beiträgt. Beispielsweise im Bereich der Dusche oder Badewanne und am WC, wenn ein Umsetzen vom Rollstuhl notwendig wird. Am Waschtisch haben sich beidseitig vom Spiegel konzipierte Lichtauslässe als günstig herausgestellt. Großflächige Lampen mit geringer Leuchtdichte reduzieren einerseits direkte Blendungen und andererseits entstehen weniger Reflexionen bei glasierten bzw. glänzenden Fliesen.

Badkomfort für alle

Das Spektrum barrierefreier Konzeptionen umfasst nicht nur Lösungsansätze für Menschen mit motorischen Einschränkungen und Rollstuhlnutzer. Zwar benennt die DIN 18040-2 im Bereich der Bäder überwiegend Schutzziele für diese Gruppe, aber auch der Sehkomfort kann und sollte mit der Gestaltung erhöht werden. Auf Kontraste optimierte Material- und Farbkonzepte helfen beispielsweise bei altersbedingt nachlassender Sehkraft. Die nicht stigmatisierende, ansprechende Gestaltung in Kombination mit ergonomischem Komfort für jedes Lebensalter bietet für alle einen Mehrwert.

Autor

Buchautorin Dipl.-Ing. Ulrike Rau ist selbstständige Architektin, engagiert sich rund um barrierefreie Konzeptionen und firmiert unter Ulrike Rau, raumkonzepte, 10435 Berlin, http://rau-m-konzepte.de/