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Barrierefreie Bäder im Trend

Was Sie schon immer über Duschrinnen wissen wollten

Eine Duschrinne sieht bei bodenebenen Duschen edel aus. Mittlerweile bieten die Hersteller sogar mehrere Design-Varianten zur Auswahl, was viele Kunden begeistert. Manchem Handwerker graut es jedoch vor der Montage. Das muss nicht sein, wenn alle Gewerke Hand in Hand arbeiten und ein paar grundlegende Dinge beachtet werden.

Normen und Vorschriften

Seit 1. Juli 2001 gilt europaweit die DIN EN 12056 als Basisnorm für Schwerkraft-Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden. Sie legt die allgemeinen grundsätzlichen Anforderungen und Berechnungsmethoden fest. Da jedoch viele Länder spezifische Anforderungen an die konstruktive Ausführung und die Sicherheit stellen, gelten die jeweiligen nationalen Regelungen. Für Deutschland ist die zentrale Norm die DIN 1986-100. Sie regelt die speziellen Ausführungsvorschriften und die gebräuchlichen Installationen. So sollte beispielsweise in jedem Privatbad ein Bad­ablauf mit Geruchverschluss eingebaut werden. Der Verschluss hält nicht nur die unangenehmen Kanalisationsgerüche zurück, die bei herkömmlichen Geruchverschlüssen häufig durch Austrocknung entstehen, er schützt auch vor Ungeziefer und Schaumbildung.

Lage der Duschrinne im Raum

Vor dem Einbau sollte genau geklärt werden, wo im Raum (raum- oder wandseitig) die Dusch­rinne installiert wird. Denn aus der Lage ergeben sich alle weiteren Anforderungen an Gefälle, Aufbauhöhe und Durchfluss. Ein Beispiel: Bei der Planung von Bodenabläufen greift in der Regel die DIN EN 1253, welche die Abflussleistung bei einer Aufstauhöhe von 20 Millimetern über dem Rost festlegt – bei einem Einbau der Duschrinne entlang der Wand kein Problem. Ist das entsprechende Gefälle vorhanden, fließt das Wasser von der Raummitte her ab. Entsteht in diesem Bereich ein Wasserstau, erhöht der Wasserdruck automatisch die Abflussleistung. Wird die Dusch­rinne jedoch raumseitig eingebaut, ist ein solcher Aufstau nicht möglich, da das Wasser sonst in die angrenzende Bad- oder Wohn­fläche fließen würde. Da die Norm hierzu keine Stellung bezieht, müssen bei der Planung und Ausführung die Angaben der Hersteller genau beachtet werden. In der Regel ist angegeben, für welche Einbausituation sich die Rinne generell eignet und ab welcher Abflussleistung ein Gegengefälle oder eine Aufkantung notwendig ist.

Raumseitiges Gegengefälle

Damit das Wasser bei raumseitigem Einbau nicht über die Rinne hinausläuft, ist die Planung und Ausführung des Gefälles besonders wichtig. Soll die Ablaufleistung maximiert werden, etwa weil eine Dusche mit besonders hohem Wasserausstoß gewünscht ist, dann muss ein beidseitiges Gefälle (Gefälle und Gegengefälle) vorgesehen werden. ­Eine weitere Möglichkeit ist der Einbau einer Aufkantung: Hier wird eine kleine Stufe hinter der Duschabtrennung eingebaut, an der sich das Wasser aufstaut und von der Rinne aufgenommen wird. Diese Variante eignet sich vor allem dann, wenn in einem Raum kein ausreichendes Gefälle erzeugt werden kann, da der Bodenaufbau nicht hoch genug ist. Sind beide Varianten nicht möglich, darf die ausgewählte Kopfbrause nicht mehr Wasser ausstoßen, als die Duschrinne ohne Gefälle aufnehmen kann. Hier sind die Herstellerangaben unbedingt zu beachten.

Sach- und fachgerechte ­Abdichtung

Wie bei jedem Bodenablauf ist auch bei Dusch­rinnen die richtige Abdichtung unentbehrlich, schließlich soll verhindert werden, dass Wasser durch mikroskopisch kleine Öffnungen in Fliesen und Fugen in den Fußbodenaufbau sickert – Wasserflecken auf der darunter liegenden Decke, Schimmelbildung oder das Lösen der Fliesen vom Kleber wären die Folgen.

Eine Methode, die sich neben der Abdichtung nach DIN 18195 mit PVC- Dichtfolie unter dem Estrich bewährt hat, ist die Verbundabdichtung im Dünnbett. Beim Einbau sollte der Handwerker zunächst darauf achten, dass der Dünnbettflansch mit dem Estrich bündig abschließt. Auch ist der Flansch voll mit Estrich zu hinterfüllen, da sich sonst Hohlräume bilden, die ein Nachsacken der Duschrinne bewirken könnten. Anschließend erfolgt die Grundierung, bei der zunächst die Flanschfläche mit der Grundierflüssigkeit ­bestrichen und danach die Verbundab­dichtung aufgetragen sowie eine Gewebematte eingearbeitet wird. Die rissüberbrückenden Eigenschaften der Flüssigkeits­abdichtung verhindern, dass zwischen Estrich und Flansch später einmal Spalten entstehen. Anschließend können die Fliesen mit Dünnbett-­Mörtel verlegt und elastische Fugen zwischen Rinnensteg und Fliesen angebracht werden.

Regelmäßige Wartung

Um einen dauerhaften und problemlosen Einsatz der Abläufe beziehungsweise Rinnen sicherzustellen, müssen diese regelmäßig und gründlich gewartet werden. Dies verlangt auch die DIN EN 12056, Teil 1. Bei der Prüfung wird unter anderem der integrierte Geruchverschluss gereinigt und die Funktion des Ablaufs überprüft. Darüber hinaus muss die Ablaufleistung der Entwässerungsprodukte beobachtet werden. Aus eventuellen Betriebsstörungen können frühzeitig Veränderungen im Entwässerungssystem erkannt und behoben werden. Unter Betriebsstörungen versteht man unter anderem eine verringerte Abflussleistung, stärkere Abflussgeräusche, Leersaugen von Geruchverschlüssen sowie Geruchsbelästigungen.

Gewerkeübergreifendes Arbeiten

Mindestens ebenso wichtig wie die normgerechte Ausführung und die sach- und fachgemäße Verarbeitung der Abläufe ist das Zusammenspiel der unterschiedlichen Gewerke. Viele Partner müssen Hand in Hand arbeiten, denn mangelnde Abstimmung kostet Zeit und Geld und kann darüber hinaus die Qualität beeinträchtigen. Und das kann unangenehme Folgen haben – für Schäden, die nach dem Einbau auftreten, müssen Bauunternehmer, Installateur, Estrich- oder Fliesenleger nämlich haften.

Gesetzliche Haftung

Jedes Gewerk haftet für die mangelfreie Ausführung seiner Leistung. Vor der Ausführung der eigenen Arbeiten besteht zudem die Pflicht, die Vorleistungen anderer Unternehmer zu prüfen. Das bedeutet: Der Fliesen­leger muss beispielsweise untersuchen, ob der Estrich richtig aufgetragen wurde und keine offenkundigen Mängel aufweist, bevor er mit den eigenen Arbeiten beginnt. Auch muss er prüfen, ob der Estrich ausreichend getrocknet ist.

Nach dem gesetzlichen Werksvertragsrecht des BGB gilt für Mängelansprüche (Gewährleistung) bei einem Bauwerk eine Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 438 BGB). Ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) wirksam mit dem Kunden vereinbart, gilt eine Frist von vier Jahren. (§ 13 Abs. 4, Nr. 1). Dies sind jedoch nur juristische Mindestanforderungen, denn Sanitärobjekte sollten langfristig halten, damit die Kunden wirklich auf Dauer zufrieden sind. Duschrinnen stehen täglich im Blickpunkt der Nutzer. Neben einer hohen Qualität kommt es auf einen professionellen und optisch sauberen Einbau an.

Extras

Förderprogramm nutzen

Der barrierefreie Umbau eines Bades ist förderfähig. So unterstützt das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW-Bank Eigentümer beim Abbau störender Barrieren und der Installation von Notrufsystemen. Infos gibt es unter

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/Privatpersonen/455_ Altersgerecht_Umbauen_-_Zuschuss/index.jsp

oder unter

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/KfW_Foerderbank/Aktuellesa62/ Altersgerecht_Umbauen.jsp

Einen Direktlink finden Sie auf https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft

Tipp

Professionelle ­Verbundabdichtung:

1. Normen und Regelwerke beachten: a. Verbundabdichtungen gemäß ZDB-Merkblatt 1/2010. b. IVD-Merkblatt Nr. 3 „Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär-/Feuchträumen

c. Installationshinweise nach DIN 1986-100, Ausgabe 2008 d. Schall- und Brandschutzanforderungen der Länder – einzuhaltende Geräuschpegel sind in der DIN 4109 beziehungsweise VDI 4100 geregelt.

e. Bewegungsfreiräume nach VDI 6000

2. Untergrund prüfen. Er muss ebenflächig, trocken, tragfähig und rissfrei sein. Darüber hinaus muss die Oberfläche für die aufzutragende Schicht gut haftend sein.

3. Bei der Auswahl der Abdichtung und Untergründung die Vorgaben des ZDB-Merkblattes 1/2010 berücksichtigen.

4. Nur zugelassene Abdichtungsstoffe verwenden (Zulassungen nach Ü-Zeichen, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP), Leitlinie für europäische technische Zulassungen (ETA) und/oder DIN EN 12004).

5. Geeignete Abdichtungsstoffe in Abhängigkeit von den vorhandenen Untergründen und Beanspruchungsklassen auswählen.

6. Abdichtungsschicht nach Herstellerangabe auftragen (mindestens zwei Lagen).

7. Mindesttrocknungszeiten der einzelnen Schichten beachten.

8. Zur Anbindung an die Verbundabdichtung nur Abläufe mit Klebeflansch verwenden.

9. Einlage aus Vlies, Gewebe oder Folie so verwenden, dass plan­mäßige Bauteilbewegungen aufgenommen werden können.

10. Nur geprüfte Dichtbänder/Manschetten verwenden.

Autor

Mark Jung ist ­Produktmanager für Abläufe bei der ­Kessel AG, 85101 Lenting, Bahnhofstraße 31, Tel. (0 84 56) 27-1 09, http://www.kessel.de E-Mail: mark.jung@kessel.de