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Änderungen bei der 1. BImSchV

Novellierung fordert neue Schornsteinhöhen

Bei Dachneigungen bis einschließlich 20° muss die Austrittsöffnung von Schornsteinen den First nach wie vor um mindestens 40 cm überragen oder von der Dachfläche mindestens 1m entfernt sein. Beträgt die Dachneigung jedoch mehr als 20°, gelten folgende Werte: Der First ist um mindestens 40cm zu überragen oder die Austrittsöffnung muss einen horizontalen Abstand von mindestens 2,3 m zur Dachfläche aufweisen. Außerdem gilt für alle Festbrennstoff-Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 kW, dass die Austrittsöffnung in einem Umkreis von 15 m die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 m überragen muss.

Der Umkreis vergrößert sich je weitere angefangene 50 kW Nennwärmeleistung um 2 m bis auf höchstens 40 m. Darüber hinaus muss die Höhe der Austrittsöffnung bei Gas- und Ölfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 10 MW die höchste Kante des Dachfirstes um mindestens 3,0 m überragen und mindestens 10 m über Gelände liegen.

Edelstahl-Abgasanlagen sind eine flexible Lösung

Aus diesen Eckdaten ergibt sich demnach, welche Höhe über Dach die Abgasanlage aufzuweisen hat, insbesondere wenn die Austrittsöffnung nicht nah am First platziert werden kann. Abgassysteme aus Edelstahl sollen für solche Einsatzbereiche besonders geeignet sein, denn der Werkstoff wird zu stabilen, den Windlasten trotzenden Elementen verarbeitet. Je nach Zulassung verfügen die Anlagen über freie Kragenden ab dem letzten Befestigungspunkt von bis zu 3,0 m. Darüber hinaus bieten die Mitglieder der Fachabteilung Abgastechnik VSE im BDH statisch geprüfte Sonderkonstruktionen an. So findet sich für jede Feuerstätte eine passende Abgasanlage für die korrekte Ausführung über Dach nach der neuen BImSchV.

Extras

Der BDH hat in seinem Informationsblatt 22 die Inhalte der 1. BImSchV mit den Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 aufbereitet. Sie können die 6-seitige Information von der Internetseite des BDH herunterladen oder bei uns unter:

https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft

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