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Brandschutzregeln für ­Mischinstallationen

Neue Vorschriften:

Zum 1. Januar 2013 gelten neue Regelungen für die brandschutztechnische Abschottung von Metallrohren mit Anschluss von Kunststoffrohren. Solche Mischinstallationen werden häufig in der Gebäudeentwässerung mit Gussrohr im Fallstrang und Kunststoffrohr zur Anbindung in der Etage ausgeführt.

Als Verwendbarkeitsnachweis ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), eine Europäische technische Zulassung (ETA) oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) notwendig. Planer und Anwender müssen darum genau aufpassen, wann was mit welchem Verwendbarkeitsnachweis eingebaut wird, um sich nicht unnötig Haftungsrisiken auszusetzen. Insbesondere bei laufenden Bauvorhaben. Bauaufsichtlich ist die Verwendung / Anwendung, also der Zeitpunkt des Einbaus der Abschottung, maßgeblich.

Weitere Informationen enthält unser Fachartikel in SBZ 1/2-2013: Neue Regelung für ­Mischinstallationen

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