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Worauf es bei Planung und Einbau ankommt

Brandschutz bei Deckenabläufen

Die Grundlage für die brandschutztechnischen Anforderungen und Prüfungen bei Bodenabläufen sind die Bauordnungen der Länder, die Leitungsanlagen-Richtlinien (LAR/RbALei) der Länder sowie die DIN 4102-11 als Prüfnorm (Bild 1). Die DIN 4102 regelt unter anderem die Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauteilen und die entsprechenden Prüfungen. In den Bauordnungen der Bundesländer sind die Rechtsgrundlagen des vorbeugenden Brandschutzes geregelt. Um die Ausbreitung von Bränden durch Abläufe zu verhindern, gilt außerdem seit 2001 in allen Bundesländern außer Nordrhein-Westfalen die Leitungs-Anlagen-Richtlinie (LAR). Sie schreibt vor, dass Rohrdurchführungen in feuerwiderstandsfähiger Qualität (R30 bis R90) ausgeführt werden müssen.

Die Anforderungen der einzelnen Bundesländer sind in den jeweiligen Richtlinien der Länder geregelt. Bei den sogenannten ­„R30-Bundesländern“ muss berücksichtigt werden, dass diese bereits bei R30-Bauteilen für Durchführungen baurechtliche Ab­schottungsmaßnahmen vorschreiben. In „Nicht-R30-Bundesländern“ können in R30-Bauteilen noch Durchführungen ohne Klassifizierung eingebaut werden. Im Rahmen der Musterbauverordnung (MBO) gilt für alle Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten, dass Abschottungsmaßnahmen für Durchführungen in R30-Bauteilen baurechtlich vorgeschrieben sind. Auf vorbeugenden Brandschutz bei Bodenabläufen kann verzichtet werden:

  • im Ein-/und Zweifamilienhaus
  • gegen Erdreich
  • bei waagrechtem Abgang (unter bestimmten Voraussetzungen)

Nach der Landesbauordnung ist die erforderliche Feuerwiderstandsdauer in Klassen festgelegt (Bild 2).

Abläufe als kritischer Punkt

Deckenabläufe stellen bei der Brandausbreitung einen kritischen Punkt dar, denn durch Leitungen der Haustechnik können Feuer und Rauch auf das nächste Stockwerk übergreifen. Im Bereich der Rohrleitungen können Öffnungen entstehen, Rohrleitungen abbrennen oder sich Rohrleitungsteile durch fehlerhafte Montage vom Bodenaufbau lösen. Deshalb spielt nicht die Brandschutzklasse des Materials, aus dem der Ablauf gefertigt ist, an sich die entscheidende Rolle, sondern die Feuerwiderstandsklasse des integrierten Brandschutzes.

Oft werden in der Praxis Gussabläufe eingesetzt, weil es heißt: Guss brennt nicht. Dabei nützt es nichts, wenn nur die Brandschutzklasse des Ablaufs ausreicht, während die Feuerwiderstandsklassen einzelner integrierter Bauteile unzureichend sind. Wichtig ist, wie lange die Brandschutzsysteme des Ablaufs die Brandweiterleitung stoppen. Auch wenn Gussabläufe selbst nicht brennbar sind, reicht das nicht aus, um sicher vor der Ausbreitung eines Brandes zu schützen; auch sie müssen mit Brandschutzelementen, die in den meisten Fällen aus ­Kunststoff bestehen, ausgestattet sein. Den eigentlichen Schutz bieten damit die Brandschutzelemente und nicht wie häufig angenommen der nicht brennbare Gussablauf selbst.

Brandschutzelemente sind ­entscheidend

Brandschutzelemente wie das Fire-Kit (Bild 3) des Herstellers Kessel sorgen dafür, dass die Brandweiterleitung gestoppt wird. Sobald Feuer durch das Rohr in den Ablaufkörper dringt, quillt der Brandschutzeinsatz auf (Bild 4) und verschließt dadurch den Rohrstutzen. Das Brandschutzelement erfüllt die höchste Feuerwiderstandsklasse R120. Das wurde4üssen. Das gewährleisten viele Hersteller, indem sie Baukastensysteme anbieten, in denen Abläufe, Abdeckungen und Brandschutzelemente aufeinander abgestimmt sind.

Autor

Mark Jung ist ­Produktmanager für Abläufe bei der ­Kessel AG in 85101 Lenting, Telefon (0 84 56) 27-0, Telefax (0 84 56) 27-1 02,

http://www.kessel.de