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Was Praktiker bewegt

Fragen zur UBA-Positivliste

Was genau ist die UBA-Positivliste?

Die vier EU-Mitgliedstaaten (4MS) Deutschland, Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich Großbritannien haben eine freiwillige Harmonisierung der nationalen hygienischen Anforderungen für Produkte im Kontakt mit Trinkwasser vereinbart. Dies soll der Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte der EU-Trinkwasserverordnung dienen. Die deutsche Liste wird in Übereinstimmung mit dieser gemeinsamen 4MS-Liste federführend vom Umweltbundesamt (UBA) für die metallenen Werkstoffe ­geführt. Die korrekte Bezeichnung lautet: „Empfehlung – Trinkwasserhygienisch geeignete metallene Werkstoffe“. In ihr sind alle Werkstoffe gelistet, die aus hygienischer Sicht in Kontakt mit Trinkwasser als unbedenklich gelten. Jeder Werkstoff wurde entsprechend geprüft.

Welche Produkte beinhaltet die UBA-Positivliste?

Die UBA-Positivliste bezieht sich nicht direkt auf Produkte, sondern auf Metalle und Legierungen, aus denen Produkte für die Verwendung in Kontakt mit Trinkwasser gefertigt werden. Sie unterscheidet aber generell zwischen Rohrwerkstoffen und Armaturenwerkstoffen. In Bezug auf Produkte ist noch eine dritte Untergliederung für Komponenten wichtig, deren wasserberührte Flächen in der Summe nicht mehr als 10% der gesamten wasserberührten Fläche einnehmen.

Wann wurde die UBA-Positivliste veröffentlicht?

Der Entwurf „Trinkwasserhygienisch geeignete metallene Werkstoffe“ wurde im Dezember 2012 zunächst als Empfehlung veröffentlicht. Mit der Absenkung des Bleigrenzwertes zum 1. Dezember 2013 ist vorgesehen, kurzfristig die Liste als Bewertungsgrundlage zu veröffentlichen. Dies wird wahrscheinlich Mitte 2014 der Fall sein. Dem Vernehmen nach hängt die UBA-Liste derzeit noch im EU-Notifizierungsprozess.

Welche rechtliche Bedeutung hat die UBA-Positivliste und wann tritt sie in Kraft?

24 Monate nach Veröffentlichung als Bewertungsgrundlage tritt diese Liste in Kraft. Dann dürfen trinkwasserberührte Produkte nur noch aus gelisteten Werkstoffen bestehen. In der Übergangszeit dürfen nicht gelistete metallene Werkstoffe nur noch dann für Produkte verwendet werden, wenn für den Einzelfall sichergestellt ist, dass keine Grenzwerte überschritten werden. Wie dies der Installateur im Einzelfall sicherstellen und nachweisen soll, ist selbst Experten schleierhaft – eine Vorgehensweise wurde für den Einzelfall nicht vorgegeben.

Welche Konsequenzen hat die UBA-Liste für Neu-Installationen?

Die UBA-Liste definiert einen neuen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik (kurz: a.a.R.d.T.) für zulässige Materia­lien in Trinkwasserinstallationen. Oder anders gesagt: Metallische Legierungen, die in der UBA-Liste nicht aufgeführt sind, entsprechen nicht den a.a.R.d.T.

Welche Konsequenzen hat die UBA-Liste für Alt-Installationen?

Sofern in älteren Gebäuden Leitungen und andere Komponenten aus Blei verbaut sind, müssen diese ausgetauscht werden, um den strengen Grenzwert von 10µg/lPb einzuhalten. Diese Fälle aber werden in Deutschland voraussichtlich nicht so häufig vorkommen. Viel häufiger dagegen wird der Installateur mit der Frage konfrontiert werden, was mit ehemals gängigen Legierungen passieren muss, die jetzt aber nicht mehr auf der UBA-Positivliste stehen, wie die entzinkungsbeständige Kupfer-Zink-Legierung CW602N.

Was ist unter den „allgemein anerkannten Regeln der Tech­nik“ für die Trinkwasserinstallation zu verstehen?

Bei den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) handelt es sich um in der Praxis erprobte und bewährte Prinzipien und Lösungen für die Trinkwasserinstallation. Sie beruhen auf europäischen und ergänzenden nationalen Normen, z.B. der Reihe DIN EN 806 „Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen“ und der Ergänzungsnorm der Reihe DIN 1988. Weitere zu berücksichtigende Informationen finden sich in nationalen VDI-Richtlinien, wie der VDI 6023, und dem DVGW-Regelwerk, z.B. W 551 „Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums“ und W 557 „Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen“.

Woran ist in der Praxis erkennbar, ob hygienisch geeignete Werkstoffe verwendet werden?

Das Zeichen eines anerkannten Branchenzertifizierers lässt vermuten, dass geeignete Werkstoffe verwendet werden. Allerdings ist bei Bauteilen aus Legierungen darauf zu achten, dass es sich um eine aktuelle Zertifizierung handelt. Denn mehrere Werkstoffe, die früher noch zulässig waren und zertifiziert wurden, finden sich heute nicht mehr auf der Liste. Im Zweifelsfall hilft nur die Nachfrage beim Hersteller. Das gilt insbesondere immer, wenn überhaupt kein Zertifizierungszeichen erkennbar ist.

Gibt es Produkte, die von diesen Änderungen nicht betroffen sind?

Rohre und Bauteile aus Chrom-Nickelstahl (Edelstahl), Chromstahl (Edelstahl nickelfrei), Kupfer und verzinntem Kupfer sind von der Änderung zum 1.12.2013 nicht betroffen.

Welche Produkte sind besonders betroffen?

Besonderes Augenmerk gilt Bauteilen aus dem Werkstoff CW602N, der bislang häufig eingesetzt wurde, z.B. auch für Pressfittings in vielen Verbundrohrsystemen. Hier werden inzwischen von den Herstellern zahlreiche Alternativen angeboten; von bleiarm bis bleifrei.