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Falschberatung kann teuer werden

Aufklärungspflicht beim Pumpentausch

Der Austausch einer Heizungspumpe ist eine Routinearbeit für den SHK-Fachhandwerker. Nach Begutachtung der alten Pumpe ermittelt er noch vor Ort oder später im Büro ein geeignetes Ersatzmodell. Beim nächsten Kundentermin ist die neue Pumpe innerhalb kurzer Zeit installiert, der Auftrag abgeschlossen. Doch gerade bei der Recherche nach einem Austauschmodell und bei der Beratung des Kunden lohnt es sich, ein paar Minuten mehr Zeit zu investieren.

Denn obwohl besonders sparsame Hocheffizienzpumpen mit bis zu 90 % Stromsparpotenzial längst Stand der Technik sind, kommt diese Technologie in vielen Heizungskellern nicht an. Dadurch wird nicht nur Energie verschwendet, der Einbau einer technisch überholten Heizungspumpe birgt für den ausführenden SHK-Fachbetrieb auch rechtliche Risiken. Baut nämlich der Installateur ohne ausdrückliche Zustimmung seines Kunden ein Pumpenmodell ein, das nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht, können streng genommen Schadensersatzansprüche für die höheren Stromkosten entstehen. Auch wenn Hocheffizienzpumpen etwas teurer in der Anschaffung sind, sparen sie aufgrund ihres geringen Stromverbrauchs gegenüber ungeregelten Pumpen über die Jahre deutlich Kosten ein.

Besondere Aktualität gewinnt das Thema Aufklärungspflicht auch vor dem Hintergrund der zum 1. Januar 2013 in Kraft tretenden EU-Verordnung. Dann werden Hocheffizienzpumpen in Europa zur Pflicht. Technisch überholte, ineffiziente Pumpenmodelle dürfen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Wir empfehlen daher, bereits jetzt bei Neuinstallation und Austausch nur noch Hocheffizienzpumpen zu verkaufen.

Aufklärungspflichten des Fachhandwerks

Ein Haftungsrisiko entsteht bei einem Pumpentausch für den Fachhandwerker, wenn er seinen Kunden nicht ausdrücklich auf die schlechtere Energieeffizienz technisch veralteter Pumpenmodelle hinweist. Diese Aufklärungspflicht ergibt sich aus dem Werkvertrag zwischen Fachhandwerker und Auftraggeber, also aus dem BGB. Neben der Hauptpflicht, die Pumpe mangelfrei einzubauen, gehört die Aufklärung zu den Nebenpflichten im Rahmen der Auftragsabwicklung.

„Sollte bei Auswechslung oder Neuinstallation einer Heizungsumwälzpumpe nicht ein Aggregat nach dem aktuellen Stand der Technik eingebaut werden, so muss der Fachhandwerker den Auftraggeber darüber aufklären, dass es bereits wesentlich energieeffizientere Pumpen auf dem Markt gibt“, weist der in der SHK-Branche bekannte Rechtsanwalt Friedrich Wilhelm Stohlmann auf mögliche Schadensersatzansprüche der Auftraggeber von Fachhandwerksunternehmen hin. Ein solcher Schadensersatzanspruch kann sich nicht nur auf die Umbaukosten, sondern auch auf die höheren Energiekosten erstrecken, die eine technisch veraltete Pumpe in der Zwischenzeit verursacht hat. „Fallen beispielsweise bei einer Pumpe nach dem neuesten Stand der Technik, wie der Wilo-Stratos Pico, im Vergleich zu einer technisch veralteten, ungeregelten Heizungspumpe bis zu 140 Euro weniger Stromkosten im Jahr an, so können diese Kosten für den Zeitraum bis zum erneuten Pumpentausch in den Schadensersatzanspruch einfließen“, erläutert Stohlmann.

Daher sollten SHK-Profis ihren Kunden dringend empfehlen, eine Hocheffizienzpumpe installieren zu lassen. „Wenn der Kunde sich dennoch bewusst gegen eine energiesparende Pumpe entscheidet, ist es ratsam, den Hinweis noch einmal schriftlich zu dokumentieren“, rät Stohlmann. So könne der Auftraggeber sich nicht nach mehreren Jahren im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen gemäß VOB/B auf die Beratungspflicht im Werkvertrag und BGB berufen und Schadensersatz für eine eventuell nicht erfolgte fachliche Beratung verlangen. Inhaber von Fachbetrieben sollten zudem nicht nur selbst darauf achten, Kunden über den neuesten Stand der Technik aufzuklären. Auch die Mitarbeiter sind dazu angehalten, auf mögliche Einsparpotenziale hinzuweisen, denn Versäumnisse des Monteurs werden dem Unternehmer zugerechnet.

Hocheffizienzpumpen bieten auch Vermarktungschancen

Das Fachhandwerk profitiert von der Empfehlung und Installation einer Hocheffizienzpumpe gleich mehrfach. Neben der Aussicht auf einen höheren Umsatz bietet sich durch ein professionelles Beratungsgespräch die Chance, eine langfristige Kundenbeziehung zu etablieren. Fühlt der Kunde sich gut beraten und ist mit der handwerklichen Leistung zufrieden, wird er auch zukünftige Aufträge an den Handwerker seines Vertrauens vergeben. Im Verkaufsgespräch sind besonders die langfristigen Kostenentlastungen durch den geringeren Stromverbrauch der Hocheffizienzpumpen sowie der Umweltschutz überzeugende Argumente. Auch die Vermarktung des vorfristigen Austauschs gegen aktuelle Hocheffizienzpumpen als besonders wirksame Stromsparmaßnahme ist sehr erfolgversprechend.

Eine hocheffiziente Pumpe für Ein- und Zweifamilienhäuser steht dem SHK-Fachhandwerk mit der Serie Wilo-Stratos Pico und ihrer 3-Watt-Technologie zur Verfügung. Der TÜV Süd hatte der Pumpe schon 2009 nach dem Standard-Messverfahren des Europump Commitments einen Verbrauchswert von nur 46,5 kWh im Jahr für ein typisches Einfami­lienhaus zertifiziert. Wo eine ungeregelte Altpumpe gegen eine solche Hocheffizienzpumpe der neuesten Generation ausgetauscht wird, sind bis zu 90 % Stromeinsparung möglich. Denn ungeregelte Altpumpen verbrauchen nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest 500 bis 800 kWh im Jahr.

Praktische Beratungshilfen auch für unterwegs

Welches Pumpenmodell im konkreten Einsatzfall am besten geeignet ist, lässt sich heute schnell und unkompliziert mit zahlreichen Auslegungshilfen ermitteln. Eine besonders zeitgemäße Arbeitshilfe ist die kostenlose App Wilo-Assistent. Das Programm ist für iPhone und iPad von Apple, für Android-Geräte und als Web-App für andere Systeme verfügbar. Es steht dem SHK-Profi bei der Kundenberatung sowie bei Auslegung, Planung und Installation zur Seite. Die App ermittelt die richtige Pumpe für den konkreten Einsatzfall und berechnet auch das Stromkosten- und CO2-Einsparpotenzial beim Einsatz einer Hocheffizienzpumpe im Vergleich zu einer ungeregelten Heizungspumpe.

Autor

Arnulf Gödde ist Leiter des Vertriebsbüros West II der Wilo SE, 44263 Dortmund, Telefon (02 31) 41 02-0, wilo@wilo.com, https://wilo.com/de/de/

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