Schnell sein spart Energie
Zwei Studien belegen: Heizkörper verbrauchen weniger Energie als eine Flächenheizung. In unserem Beitrag lesen Sie Hintergründe und Details.
Noch mehr Neuigkeiten der KfW
1. Anpassungen im KfW-Programm Erneuerbare Energien (Programmteil Premium)
Die Möglichkeit der Beantragung der Förderung für Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität im Programmteil Premium war gemäß den aktuellen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien bis zum 31.12.2010 befristet. Daher wurde dieser Verwendungszweck für den Programmteil Premium aus dem Programm-Merkblatt entfernt. Ob dieser Förderzweck bei der Überarbeitung der Förderrichtlinien im Laufe des Jahres 2011 wieder aufgenommen wird, ist noch nicht entschieden. Die KfW wird rechtzeitig hierüber informieren.
2. Anpassungen im KfW-Programm Erneuerbare Energien zum 01.04.2011
Im Zuge der weiteren Vereinheitlichung unseres Finanzierungsangebots wird die Auszahlungsquote in den Programmteilen Standard und Premium des KfW-Programms Erneuerbare Energien von bisher 96% auf 100% angehoben. Gleichzeitig wird eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. Alle Anträge, die bis einschließlich 31.03.2011 bei der KfW eingehen, werden zu den bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Programmbedingungen zugesagt. Anträge, die nach dem 31.03.2011 bei der KfW eingehen, werden zu den neuen Programmbedingungen zugesagt.
3. Änderungen im KfW-Unternehmerkredit ab 01.04.2011
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien können derzeit u.a. auch im KfW-Unternehmerkredit mitfinanziert werden. Anträge, die bis zum 31.03.2011 bei der KfW eingehen, werden zu den bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Programmbedingungen zugesagt. Anträge für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, die ab dem 01.04.2011 in der KfW eingehen, können dann ausschließlich im KfW-Programm Erneuerbare Energien zugesagt werden.
4. Förderfähigkeit von Übernahmen und tätigen Beteiligungen in einigen Programmen der KfW-Mittelstandsbank
Die KfW fördert unter anderem in den Programmen bzw. Programmvarianten
- ERP-Kapital für Gründung (058)
- ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)
- KfW-Unternehmerkredit – KMU-Fenster (047)
- KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen – KMU-Fenster (064, 055)
Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen. Die KfW weist darauf hin,
dass sich diese Fördermöglichkeiten in den oben aufgeführten Programmen aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben ausschließlich auf Übernahmen und tätige Beteiligungen beziehen, die als „asset deal“ ausgestaltet sind. Das heißt, der Kauf des Unternehmens wird durch den Erwerb der Wirtschaftsgüter (englisch: assets) des Unternehmens vollzogen, und die Vermögenswerte des Unternehmens werden einzeln übertragen. Ein sogenannter „share deal“, bei dem Anteile im Sinne einer Finanzinvestition erworben werden, ist hingegen nicht förderfähig. Die KfW hat dies auch in die Merkblätter aufgenommen. Die aktuellen Programm-Merkblätter können in Kürze im Internet von der Homepage www.kfw.de oder im Archiv des KfW-Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) heruntergeladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden. Die ab 01.04.2011 gültigen Programm-Merkblätter finden Sie zunächst ausschließlich im Archiv des KfW Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de).
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